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Die DNA-Analyse
Die DNA-Analyse ist bei der Aufklärung von Gewaltverbrechen eine der effektivsten Waffen der Polizei. Schon winzige Spuren von Blut, Speichel, Sperma, Schuppen oder Haaren am Tatort oder an der Kleidung des Opfers genügen: Wird der genetische Fingerabdruck gefunden, hat die Polizei einen entscheidenden Beweis zur Überführung des Täters. So können auch Fälle aufgeklärt werden, die bereits Jahre oder Jahrzehnte zurückliegen.
Ermittlungserfolge brachten die DNA-Spuren in jüngster Zeit auch bei der Aufklärung von Verbrechen an Kindern, darunter in den Fällen der achtjährigen Julia aus dem hessischen Biebertal, der zwölfjährigen Vanessa aus dem bayerischen Gersthofen und der 1976 getöteten Bad Hersfelder Schülerin Petra Hübner.
Wichtiges Instrument der Ermittler ist dabei die 1998 eingerichtete DNA-Datenbank des Bundeskriminalamts. Mit Hilfe ihrer rund 225.000 Personendaten gelang allein im vergangen Jahr die Aufklärung von 66 Tötungsdelikten, 135 Sexualstraftaten und mehr als 3.000 Diebstählen. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) will den in der Datei erfassten Personenkreis künftig weiter vergrößern.
Spuren mit Erbinformationen findet die Polizei nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin bei etwa der Hälfte aller Tötungs- und Sexualdelikte. Die Analyse ist zeitaufwendig, da die DNA-Reste vervielfältigt werden müssen, ehe sie analysiert werden können.
Verräterische Spuren am Waschbecken -
Genetischer Fingerabdruck nur
schwer zu verwischen
Magdeburg (ddp-lsa). Unter Kriminalisten ist der genetische
Fingerabdruck längst unumstritten. Die Erfolge der modernen
Ermittlungsmethode sprechen für sich. Nach Einführung der zentralen
DNA-Analysedatei in Deutschland vor rund fünf Jahren seien in
Sachsen-Anhalt fast 1100 Treffer erzielt worden, davon allein 2003 rund
330, sagt der Pressesprecher des Landeskriminalamtes (LKA), Reinhard
Beer. Bundesweit waren es im vergangenen Jahr 7500.
Trotzdem sind genetische Spuren bislang nur eingeschränkt auszuwerten.
Potenziellen Straftätern dürfen nur mit richterlicher Zustimmung und
damit über komplizierte Genehmigungswege Speichelproben entnommen
werden. Die Zustimmung gibt es fast ausschließlich bei dem Verdacht auf
schwere Vergehen wie gefährlicher Körperverletzung, Raub und
räuberischer Erpressung sowie Sexualstraftaten.
DNA-Analyse unverzichtbar
Für Hans-Jürgen Kärgel vom Magdeburger LKA ist das unverständlich. Der
Sachverständige für forensische Biologie hält die DNA-Analyse auf Dauer
für unverzichtbar. Seit Ende der 80er Jahre wird sie von der Polizei bei
ihren Ermittlungen genutzt. Sie sei vielfach effektiver und eindeutiger
als andere Methoden wie der klassische Fingerabdruck. Der lasse sich
durch die Verwendung von Handschuhen vermeiden. Ein Bluttropfen,
Hautabrieb, Speichel oder Sperma blieben je nach Delikt fast immer am
Tatort zurück. Selbst geringste Spuren reichten für die spätere
Auswertung aus.
Eine genetische Spur wird nur begrenzt ausgewertet, versichert
Hans-Jürgen Kärgel. Ganze acht Stellen auf den menschlichen Chromosomen
bilden die Grundlage für eine unverwechselbare Zuordnung. Ihre
Eigenschaften werden in einem computerlesbaren Zahlencode gespeichert.
Mit diesem lassen sich zwar Spuren zuordnen, der Fachmann spricht von
einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit von 1 zu 270
Billionen, doch mehr ist nicht machbar. Angaben wie zum Beispiel zu
Erbkrankheiten werden nicht untersucht und damit auch nicht erfasst.
Damit ist der genetische Fingerabdruck nach Darstellung der Polizei
tatsächlich nur für die Ermittlungsarbeit nutzbar.
Gesetzliche Grundlagen schaffen
So spricht sich auch Sachsen-Anhalts Innenminister Klaus Jeziorsky (CDU)
für die verstärkte Nutzung von DNA-Analysen aus. Dafür müssten vom Bund
schnellstmöglich die notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen
werden. Das gegenwärtige Verfahren sei zu kompliziert. Es gehe ihm nicht
um die Ausweitung von Untersuchungen sondern um die optimale Nutzung der
zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.
LKA-Experte Kärgel sieht sich und seine drei Magdeburger Kollegen trotz
der steigendem Bedeutung von Gen-Analysen nicht als diejenigen, die die
Straftaten aufklären. Man arbeite im Hintergrund. «Wir vergleichen die
Proben miteinander und können sagen, ob sie deckungsgleich sind. Die
Personen, von denen sie stammen, sind für uns anonym», sagt der
Sachverständige.
Geringste Spuren ausreichend
Für ihn sind die Möglichkeiten bei der Untersuchung von Genspuren
beeindruckend. Selbst eine Tasse, aus der getrunken wurde, reicht aus,
um geringste Mengen an menschlichen Spuren festzustellen. Als jüngstes
Beispiel für den Erfolg der modernen Analysemethode nennt Hans-Jürgen
Kärgel die Aufklärung eines Raubmordes an einer 83-jährigen Rentnerin
aus Magdeburg.
Die Tat vom Herbst 1998 wurde Anfang dieses Jahres mit Hilfe des
genetischen Fingerabdrucks aufgeklärt. Damals hatten Kriminalisten an
einem Waschbecken Blutspuren entdeckt und gesichert. Über die
bundesweite Datenbank ging der Täter der Polizei schließlich ins Netz.
Ein 25-jähriger Mann aus Halberstadt, der bereits in Niedersachsen in
Haft sitzt, wurde mittels einer Speichelprobe überführt.
23.02.2004 Ster
Quelle:
www.e110.de
Schlechte Aussichten für
Schwerkriminelle - Polizei will mehr Gen-Analysen
Leipzig (ddp). Ein Mord oder Raubüberfall ohne verwertbare Spuren ist
mittlerweile eine Seltenheit. Handschuhe bieten Kriminellen heute nicht
mehr die Sicherheit, keine Fingerabdrücke zu hinterlassen und damit
unerkannt entkommen zu können. Im Zeitalter des genetischen
Fingerabdrucks reichen geringste Spuren von Blut im Kissen, Speichel an
der weggeworfenen Zigarettenkippe oder Hautpartikel an einem Glas aus,
um eine DNA-Analyse zu erstellen, sagte Klaus Jansen, Vorsitzender des
Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) auf einer internationalen
Fachtagung in Leipzig.
Deshalb fordert die Organisation im Kampf gegen international agierende
Verbrecherbanden mehr rechtliche und polizeiliche Möglichkeiten, diese
Erfolgsrezepte einsetzen zu können. «Andernfalls ist dies so, als ob man
Rennpferden die Beine zusammenbindet», so der BDK-Chef. Neben der
Einrichtung einer europäischen Fingerabdruckdatei streben Jansen und
seine Kommissars-Mitstreiter in «absehbarer Zeit» auch europaweit
vernetzte Gen-Datenbanken an. Die Polizeien müssten alle technischen
Mittel ausnutzen können, um den im grenzenlosen Europa agierenden Tätern
das Handwerk zu legen.
Massive Fortschritte in den nächsten Jahren
«Es kann nicht sein, dass ein- und derselbe Täter in Berlin, Paris oder
Brüssel Spuren hinterlässt, und wir erfahren davon erst über lange
bürokratische Hürden», sagte Jansen. «Doch in den nächsten fünf Jahren
werden wir auf diesem Gebiet massive Fortschritte machen», zeigt sich
der 48-Jährige überzeugt. Der BDK traf sich daher auch zwei Tage in
Leipzig mit 450 Kollegen aus über zehn Ländern, um über neue
Präventionswege zu reden.
Die «sensationellen Erfolge» in Deutschland mit der seit 1998 im
Bundeskriminalamt (BKA) eingerichteten Gen-Datenbank wiesen die
Richtung, sagte Jansen. Inzwischen könne mit 22 Prozent mehr als jede
fünfte DNA-Spur einer in der Datei erfassten Person zugeordnet werden.
«Und die Trefferquote steigt ständig», sagte BDK-Vize Wolfgang Bauch aus
Brandenburg. Allein im vergangenen Jahr konnten nach BKA-Angaben damit
bundesweit 66 Tötungsdelikte und 135 Sexualstraftaten aufgeklärt werden.
Fast 270 000 Personen- und über 30 000 Spurendaten stehen derweil in
Wiesbaden zur Verfügung. Als Problem bezeichnete Bauch jedoch die
Tatsache, dass 260 000 Sätze von Personen freiwillig abgegeben wurden.
Speichelprobe als Standardmaßnahme
Nach Vorstellungen Jansens sollen als Standardmaßnahmen bei der
erkennungsdienstlichen Behandlung von Straftätern künftig neben
Fingerabdrücken und Lichtbild auch eine Speichelprobe und die Aufnahme
in die DNA-Datei möglich sein. Kritikern entgegnete der BDK-Chef: «Wir
wollen keinen gläsernen Bürger, es geht auch nicht um den kleinen
Ladendieb oder den Raser im Straßenverkehr.» Das gespeicherte Material
werde ausschließlich zur Identifizierung des Spurenverursachers genutzt.
Allerdings sollten «Risikotäter», die für weitere schwere Straftaten in
Frage kommen, in der Gen-Datenbank gespeichert werden können. Schon
heute werden nach BDK-Angaben nur 20 Prozent der erwischten Kriminellen
erkennungsdienstlich behandelt. Eine «Massenflut» werde also nicht
einsetzen.
Große Vorbehalte gegen DNA-Maßnahmen
Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern lässt derweil noch zu wünschen
übrig. Wiederholt appellierte bereits Bundesinnenminister Otto Schily
(SPD) an die Länder, den Aufbau der BKA-Gen-Datenbank zu unterstützen.
«Bundesweit gibt es bei den Richtern teils große Vorbehalte gegen
DNA-Maßnahmen der Polizei», sagte BDK-Vize Bauch. Während die Justiz in
Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen oder Berlin nach Experteneinschätzung
aufgeschlossen dieser Identifizierungsmöglichkeit gegenübersteht, gibt
es in Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern große Vorbehalte.
Der BDK-Vorsitzende sieht in jüngster Zeit aber erste positive
Reaktionen bei Datenschützern und Justizministerien. Wenn schon eine
europaweite rechtliche Einigung noch Jahre brauchen wird, sollte doch
zumindest in Deutschland ein einheitliches Vorgehen gegen die
Schwerverbrecher möglich sein, so das Fazit.
16.11.2003 SR Quelle:
www.e110.de
DNA-Spur führte zum Ziel - Vergewaltiger nach sieben Jahren
Dortmund (ddp-nrw). Mit Hilfe einer DNA-Spur ist ein mutmaßlicher Vergewaltiger in Dortmund mehr als sieben Jahre nach der Tat überführt worden. Nach Polizeiangaben wurde heute ein 37-Jähriger festgenommen, weil er im April 1996 eine damals 21 Jahre alte Frau in einer Garage überfallen, bedroht und vergewaltigt haben soll. Anhand eines damals sicher gestellten DNA-Rests konnte der Mann nun ermittelt werden. Die Ermittler kamen dem Mann auf die Spur, nachdem von ihm wegen einer anderen Straftat ein genetischer Fingerabdruck genommen worden war. Der 37-Jährige sei von der Festnahme «völlig überrascht» worden und habe die Tat bereits gestanden, hieß es.
15.08.2003 ak Quelle: www.e110.de
Methoden der DNA-Analyse in der Gerichtsmedizin
Im Lauf der letzten Jahre hat die DNA-Analyse im Bereich der
Strafrechtspflege beträchtlich an Bedeutung gewonnen. Mittlerweile
werden Delikte wie Einbruch, Raub, Vergewaltigung und Mord mit Hilfe
dieser Methode der Spurenanalyse aufgeklärt. Ausdrücke wie
„genetischer Fingerabdruck“, „DNA-Profil“ und „DNA-Datenbank“ sind
fast täglich in den Medien zu hören bzw zu lesen.
Univ.-Ass. Dr. rer. nat. Christa Nussbaumer
Darüber hinaus machen immer mehr Paare von der Möglichkeit Gebrauch,
jegliche Zweifel über die biologische Vaterschaft ihrer Kinder
mittels DNA-Vaterschaftsanalyse aus dem Weg zu räumen.
Da jedoch vielen Menschen die Zusammenhänge der verschiedenen
Begriffe nicht bekannt sind, soll dieser Beitrag etwas mehr Klarheit
in die Diskussion um die DNA-Analyse in der Forensik bringen.
Spurenanalyse einst und jetzt
Bis Ende der 80er-Jahre war es in der Gerichtsmedizin üblich,
biologische Spuren mittels serologischer Methoden zu untersuchen.
Das bedeutet, dass sowohl an den Tatortspuren als auch am
Vergleichsmaterial der Verdächtigen verschiedene Blutmerkmale
analysiert und miteinander verglichen wurden. Jedoch reichte
aufgrund der geringen Anzahl der möglichen Merkmalsausprägungen (zB
Blutgruppe A, B, AB oder 0) die Aussagekraft dieser
Untersuchungsmethoden oft nicht aus, um einen Täter zu überführen.
Zufällige Übereinstimmungen zwischen Tatortspur und Verdächtigen
waren nicht auszuschließen. Mitte der 80er-Jahre wurde die so
genannte „DNA-Fingerabdruck-Methode“ (DNA-fingerprinting)
entwickelt. Dies war die erste DNA-Methode, die in die forensischen
DNA-Labore Eingang fand. Trotz der Vorteile dieser Technologie
gegenüber der Untersuchung der Blutmerkmale gab es doch einige
wesentliche Nachteile, und es folgte bald darauf eine neue
Entwicklung, die zum Durchbruch der DNA-Analyse in der Forensik
führte.
Das als DNA-Profiling bekannt gewordene Verfahren nützt die in den
80er-Jahren entwickelte Technologie der Polymerase-Kettenreaktion
(PCR). Dabei werden bestimmte Abschnitte der DNA vervielfältigt,
wodurch heute auch aus einer winzigen Ausgangsmenge an DNA (weniger
als 1 Nanogramm = 1 Millionstel Gramm) ein DNA-Profil erstellt
werden kann. Neben der großen Sensitivität sind rasche
Durchführbarkeit und große Aussagekraft wesentliche Vorteile der
PCR. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein vollständiges
DNA-Profil einer bestimmten Person – so, wie es derzeit in
Österreich für die DNA-Datenbank erstellt wird – einzigartig ist. Es
gibt also keine zweite Person, die das gleiche DNA-Profil zeigt,
außer es existiert ein eineiiger Zwilling.
Was versteht man unter DNA-Analyse in der Forensik?
Desoxyribonukleinsäure (DNA) ist in jeder menschlichen Zelle
vorhanden. Einer-seits liegt sie im Zellkern als so genannte
Kern-DNA in Form von Chromosomen vor. Diese Kern-DNA wird im
Allgemeinen für die Erstellung eines DNA-Profils herangezogen. Alle
Merkmale derzeit in der Österreichischen DNA-Datenbank des
Bundesministeriums für Inneres gespeicherten Merkmale werden aus
Kern-DNA gewonnen.
Die Bereiche der DNA, die hier von Interesse sind, werden als „Short
Tandem Repeats“ (STRs) bezeichnet und bestehen aus Wiederholungen
von bestimmten Basenabfolgen, wobei vier verschiedene Basen als
DNA-Bausteine auftreten. Einzelne Individuen unterscheiden sich
dadurch voneinander, dass ihre STRs eine unterschiedliche Anzahl von
Wiederholungseinheiten aufweisen. Zur Erstellung eines DNA-Profils
für die Österreichische DNA-Datenbank werden 10 verschiedene STRs
untersucht, wobei jeweils die Anzahl der Wiederholungseinheiten
einer DNA-Probe bestimmt und in Form eines Zahlencodes
zusammengefasst wird.
Zwei Personen können zufälligerweise in dem einen oder anderen
Merkmalsystem (STR-Abschnitt) die gleichen Merkmale aufweisen. Die
Wahrscheinlichkeit jedoch, dass es beim Vergleich zweier kompletter
DNA-Profile zu einer rein zufälligen Übereinstimmung kommt, ist so
gering, dass man davon ausgehen kann, dass jedes Datenbankprofil
einzigartig ist.
Eine Sonderform der DNA-Analyse in der Gerichtsmedizin ist die
Analyse der mitochondrialen DNA (mt-DNA), auf die hier nicht näher
eingegangen werden kann. Der Vorteil dieser Methode liegt in der
großen Sensitivität. Dadurch, dass pro Zelle mehr als 1000
mt-DNA-Kopien vorkommen, können auch Materialien wie Knochen, Zähne
und Haare, deren Analyse mittels Kern-DNA eventuell kein Ergebnis
liefert, erfolgreich untersucht werden. Von Nachteil ist jedoch die
geringere Aussagekraft dieser Methode. Da die mt-DNA immer
mütterlicherseits vererbt wird, haben alle Menschen, die von der
gleichen Mutter abstammen, bezüglich der mt-DNA die gleichen
Merkmale. Hier können also keine Einzelindividuen identifiziert
werden.
Wie macht man eine DNA-Analyse?
Diese Frage kann hier freilich nur umrisshaft behandelt werden.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass aus jeglichem biologischen
Zellmaterial, sei es Blut, Sperma, Speichel, aber auch aus
Hautzellen, DNA gewonnen werden kann. Im ersten und für den Erfolg
der Analyse maßgeblichsten Schritt muss die DNA für die Analyse aus
den Zellen isoliert und gereinigt werden. Nun können die oben
beschriebenen STR-Regionen mittels PCR-Methode vervielfältigt (amplifiziert)
werden. Die dabei entstehenden DNA-Fragmente müssen im dritten
Schritt aufgetrennt und nachgewiesen werden, um die Längen der
Fragmente und damit die Anzahl der vorgefundenen
Wiederholungseinheiten zu bestimmen. Diese Auftrennung erfolgt
mittels Kapillarelektrophorese, einem sehr sensitiven und schnellen
Verfahren, wobei ein hoher Probendurchsatz und teilweise
Automatisierung möglich sind.
Was leistet die DNA-Datenbank?
Seit 1997 ist die Österreichische DNA-Datenbank des
Bundesministeriums für Inneres in Betrieb. Auch DNA-Daten von
Abgängigen und von unbekannten Leichen werden hier gespeichert.
Mehrere 1000 Fälle, hauptsächlich Einbrüche, aber auch
Raubüberfälle, Vergewaltigungen und etliche Mordfälle, konnten
mittlerweile mit Hilfe der Datenbank geklärt werden. Sowohl
Tatortspuren von Fällen, bei denen kein Verdächtiger ermittelt
werden konnte, als auch Mundhöhlenabstriche von Tätern, die von der
Exekutive erkennungsdienstlich behandelt werden, können im DNA-Labor
der Gerichtsmedizin untersucht werden. Die erstellten DNA-Profile
werden entweder in der DNA-Datenbank abgespeichert. Kommt es zu
einem „match“ (Übereinstimmung der Merkmale von zwei Datensätzen),
müssen die Proben nochmals nachuntersucht werden, um eventuelle
Verwechslungen bei der Spurenbearbeitung ausschließen zu können.
Vaterschaftsuntersuchung
Ein weiteres Arbeitsgebiet der forensischen DNA-Analytik besteht in
der Untersuchung von Abstammungen und dabei im Wesentlichen im
Vaterschaftsnachweis. Auch hier wird im Normalfall die oben
beschriebene Methode der STR-Analyse angewendet. Da jedes Kind einen
Chromosomensatz von der Mutter und einen vom Vater aufweist, müssen
auch in den STR-Regionen jeweils ein Merkmal von der Mutter und ein
Merkmal vom Vater nachweisbar sein. Falls der untersuchte Mann
keines der beim Kind vorgefundenen Merkmale des jeweiligen
STR-Systems aufweist, kann er nicht der leibliche Vater des Kindes
sein und wird ausgeschlossen. Falls jedoch eines der beiden Merkmale
des Kindes mit einem der beiden Merkmale des fraglichen Vaters
übereinstimmen, kann der betreffende Mann nicht als Vater
ausgeschlossen werden. Es wird eine Vaterschaftswahrscheinlichkeit
berechnet, die mit meist über 99,99 Prozent sehr hoch liegt.
Schweiß in der Maske: DNA klärt immer mehr schwere Verbrechen auf
Wiesbaden (ddp). Eine abscheuliche Tat erschüttert kurz vor Weihnachten 1995 Deutschland. Eine 20-Jährige wird in einer Regionalbahn zwischen Dresden und Zwickau geknebelt, vergewaltigt und aus dem Zug geworfen. Die Fahnder bleiben trotz intensiver Ermittlungen zunächst erfolglos. Vier Jahre später können sie den Täter jedoch mit dem «genetischen Fingerabdruck» identifizieren. Der Mann saß seit 1996 bereits wegen eines anderen Tötungsdelikts in Baden-Württemberg im Gefängnis und wäre wahrscheinlich ohne diese DNA-Analyse nie überführt worden.
Auch hoffnungslose Fälle werden gelöst
Die Zahl der «DNA-Volltreffer» in der Datenbank des
Bundeskriminalamtes (BKA) ist in den vergangenen Jahren deutlich
gestiegen. Dabei können Ermittler auch immer mehr «hoffnungslose Fälle»,
die schon Jahrzehnte zurückliegen, lösen. Erst vor wenigen Tagen wurde
der Mord an einer 16-Jährigen bei Speyer von vor 16 Jahren aufgeklärt.
Jetzt entschlüsselte Spermareste an der Kleidung der Schülerin passten
in der Wiesbadener Gendatei, die auch Codes von verurteilten Tätern
enthält, auf einen Mann, der bereits 1993 wegen sexuellen Missbrauchs
eines Kindes verurteilt worden war.
Für die Aufklärung von Verbrechen scheint die DNA-Analyse inzwischen unverzichtbar zu sein. Laut BKA genügen winzige Spuren von Blut, Sperma, Speichel oder Haar am Tatort oder dem Opfer, um einen Tatverdächtigen zweifelsfrei überführen zu können. »Selbst Schweißpartikel in der Sturmmaske eines Bankräubers können den entscheidenden Hinweis geben«, erklärt ein BKA-Sprecher die Ermittlungsmöglichkeiten. Fazit: Das »perfekte Verbrechen« gebe es bestenfalls nur im Film.
Aufklärung nach über 30 Jahren
Allein der Wiesbadener Behörde sind bundesweit mehr als 30
spektakuläre Fälle bekannt, die zum Teil drei Jahrzehnte zurückliegen
und dank modernster kriminaltechnischer Methoden in den vergangenen fünf
Jahren doch noch erfolgreich abgeschlossen werden konnten.
Jede vierte bis fünfte Spur, die mit der seit 1998 bestehenden DNA-Datenbank abgeglichen wird, führt heute zu einem Treffer, wie der BKA-Sprecher betont: »Die Erfolgsquote steigt bisher von Quartal zu Quartal um ein halbes Prozent.« In den vergangenen sechs Jahren habe es rund 23 900 Übereinstimmungen gegeben. Dadurch seien fast 17 000 Straftaten, darunter 340 Tötungs- und 820 Sexualdelikte, aufgeklärt worden, in weiteren 6 900 Fällen konnten Spuren zu mindestens zwei Tatorten zugeordnet werden.
Gendatei wächst ständig
Und die Gendatei wächst ständig: Mitte Oktober waren dem BKA
zufolge DNA-Vergleichsmuster von fast 311 000 Personen und über 63 300
Tatortspuren gespeichert. In rund 19 000 Fällen geht es um Mord und
Totschlag, in 62 000 um Sexualdelikte, in 61 000 um Raub und Erpressung
sowie in 53 000 um Körperverletzung. Mit 127 000 Daten gehörten die
meisten Profile zu Diebstählen, sagt der BKA-Sprecher.
Nach Polizeiangaben rollen Kriminalisten derzeit bundesweit Hunderte ungelöste Mordfälle auf, die zum Teil bis zu 30 Jahre zurückliegen. Viele galten bislang unter den Ermittlern als »hoffnungslos«, da nur sehr wenige Spuren vorhanden sind. Doch die Analysemethoden und Techniken werden ständig weiterentwickelt. »Je besser das Material beispielsweise in den Asservatenkammern gelagert ist, um so größer ist die Chance, dass die Kriminaltechniker auch nach vielen Jahren noch Fälle aufklären können», so das BKA.
Dabei räumt der Sprecher mit einem in Fernsehkrimis oft gezeigten Klischee auf: «Organische Stoffe wie Hautpartikel halten sich nicht in luftdicht abgeschlossenen Plastik-, sondern am besten in Papiertütchen.
03.11.2004 ak Quelle: www.e110.de