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Die DNA-Analyse

 

 

Die DNA-Analyse ist bei der Aufklärung von Gewaltverbrechen eine der effektivsten Waffen der Polizei. Schon winzige Spuren von Blut, Speichel, Sperma, Schuppen oder Haaren am Tatort oder an der Kleidung des Opfers genügen: Wird der genetische Fingerabdruck gefunden, hat die Polizei einen entscheidenden Beweis zur Überführung des Täters. So können auch Fälle aufgeklärt werden, die bereits Jahre oder Jahrzehnte zurückliegen.

 

Ermittlungserfolge brachten die DNA-Spuren in jüngster Zeit auch bei der Aufklärung von Verbrechen an Kindern, darunter in den Fällen der achtjährigen Julia aus dem hessischen Biebertal, der zwölfjährigen Vanessa aus dem bayerischen Gersthofen und der 1976 getöteten Bad Hersfelder Schülerin Petra Hübner.

 

Wichtiges Instrument der Ermittler ist dabei die 1998 eingerichtete DNA-Datenbank des Bundeskriminalamts. Mit Hilfe ihrer rund 225.000 Personendaten gelang allein im vergangen Jahr die Aufklärung von 66 Tötungsdelikten, 135 Sexualstraftaten und mehr als 3.000 Diebstählen. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) will den in der Datei erfassten Personenkreis künftig weiter vergrößern.

 

Spuren mit Erbinformationen findet die Polizei nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin bei etwa der Hälfte aller Tötungs- und Sexualdelikte. Die Analyse ist zeitaufwendig, da die DNA-Reste vervielfältigt werden müssen, ehe sie analysiert werden können.

 

Quelle:

 


 

Verräterische Spuren am Waschbecken -

Genetischer Fingerabdruck nur schwer zu verwischen

Magdeburg (ddp-lsa). Unter Kriminalisten ist der genetische Fingerabdruck längst unumstritten. Die Erfolge der modernen Ermittlungsmethode sprechen für sich. Nach Einführung der zentralen DNA-Analysedatei in Deutschland vor rund fünf Jahren seien in Sachsen-Anhalt fast 1100 Treffer erzielt worden, davon allein 2003 rund 330, sagt der Pressesprecher des Landeskriminalamtes (LKA), Reinhard Beer. Bundesweit waren es im vergangenen Jahr 7500.

Trotzdem sind genetische Spuren bislang nur eingeschränkt auszuwerten. Potenziellen Straftätern dürfen nur mit richterlicher Zustimmung und damit über komplizierte Genehmigungswege Speichelproben entnommen werden. Die Zustimmung gibt es fast ausschließlich bei dem Verdacht auf schwere Vergehen wie gefährlicher Körperverletzung, Raub und räuberischer Erpressung sowie Sexualstraftaten.

DNA-Analyse unverzichtbar
Für Hans-Jürgen Kärgel vom Magdeburger LKA ist das unverständlich. Der Sachverständige für forensische Biologie hält die DNA-Analyse auf Dauer für unverzichtbar. Seit Ende der 80er Jahre wird sie von der Polizei bei ihren Ermittlungen genutzt. Sie sei vielfach effektiver und eindeutiger als andere Methoden wie der klassische Fingerabdruck. Der lasse sich durch die Verwendung von Handschuhen vermeiden. Ein Bluttropfen, Hautabrieb, Speichel oder Sperma blieben je nach Delikt fast immer am Tatort zurück. Selbst geringste Spuren reichten für die spätere Auswertung aus.

Eine genetische Spur wird nur begrenzt ausgewertet, versichert Hans-Jürgen Kärgel. Ganze acht Stellen auf den menschlichen Chromosomen bilden die Grundlage für eine unverwechselbare Zuordnung. Ihre Eigenschaften werden in einem computerlesbaren Zahlencode gespeichert. Mit diesem lassen sich zwar Spuren zuordnen, der Fachmann spricht von einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit von 1 zu 270 Billionen, doch mehr ist nicht machbar. Angaben wie zum Beispiel zu Erbkrankheiten werden nicht untersucht und damit auch nicht erfasst. Damit ist der genetische Fingerabdruck nach Darstellung der Polizei tatsächlich nur für die Ermittlungsarbeit nutzbar.

Gesetzliche Grundlagen schaffen
So spricht sich auch Sachsen-Anhalts Innenminister Klaus Jeziorsky (CDU) für die verstärkte Nutzung von DNA-Analysen aus. Dafür müssten vom Bund schnellstmöglich die notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Das gegenwärtige Verfahren sei zu kompliziert. Es gehe ihm nicht um die Ausweitung von Untersuchungen sondern um die optimale Nutzung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.

LKA-Experte Kärgel sieht sich und seine drei Magdeburger Kollegen trotz der steigendem Bedeutung von Gen-Analysen nicht als diejenigen, die die Straftaten aufklären. Man arbeite im Hintergrund. «Wir vergleichen die Proben miteinander und können sagen, ob sie deckungsgleich sind. Die Personen, von denen sie stammen, sind für uns anonym», sagt der Sachverständige.

Geringste Spuren ausreichend
Für ihn sind die Möglichkeiten bei der Untersuchung von Genspuren beeindruckend. Selbst eine Tasse, aus der getrunken wurde, reicht aus, um geringste Mengen an menschlichen Spuren festzustellen. Als jüngstes Beispiel für den Erfolg der modernen Analysemethode nennt Hans-Jürgen Kärgel die Aufklärung eines Raubmordes an einer 83-jährigen Rentnerin aus Magdeburg.

Die Tat vom Herbst 1998 wurde Anfang dieses Jahres mit Hilfe des genetischen Fingerabdrucks aufgeklärt. Damals hatten Kriminalisten an einem Waschbecken Blutspuren entdeckt und gesichert. Über die bundesweite Datenbank ging der Täter der Polizei schließlich ins Netz. Ein 25-jähriger Mann aus Halberstadt, der bereits in Niedersachsen in Haft sitzt, wurde mittels einer Speichelprobe überführt.

23.02.2004 Ster
Quelle: www.e110.de
 


 

Schlechte Aussichten für Schwerkriminelle - Polizei will mehr Gen-Analysen

Leipzig (ddp). Ein Mord oder Raubüberfall ohne verwertbare Spuren ist mittlerweile eine Seltenheit. Handschuhe bieten Kriminellen heute nicht mehr die Sicherheit, keine Fingerabdrücke zu hinterlassen und damit unerkannt entkommen zu können. Im Zeitalter des genetischen Fingerabdrucks reichen geringste Spuren von Blut im Kissen, Speichel an der weggeworfenen Zigarettenkippe oder Hautpartikel an einem Glas aus, um eine DNA-Analyse zu erstellen, sagte Klaus Jansen, Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) auf einer internationalen Fachtagung in Leipzig.

Deshalb fordert die Organisation im Kampf gegen international agierende Verbrecherbanden mehr rechtliche und polizeiliche Möglichkeiten, diese Erfolgsrezepte einsetzen zu können. «Andernfalls ist dies so, als ob man Rennpferden die Beine zusammenbindet», so der BDK-Chef. Neben der Einrichtung einer europäischen Fingerabdruckdatei streben Jansen und seine Kommissars-Mitstreiter in «absehbarer Zeit» auch europaweit vernetzte Gen-Datenbanken an. Die Polizeien müssten alle technischen Mittel ausnutzen können, um den im grenzenlosen Europa agierenden Tätern das Handwerk zu legen.

Massive Fortschritte in den nächsten Jahren
«Es kann nicht sein, dass ein- und derselbe Täter in Berlin, Paris oder Brüssel Spuren hinterlässt, und wir erfahren davon erst über lange bürokratische Hürden», sagte Jansen. «Doch in den nächsten fünf Jahren werden wir auf diesem Gebiet massive Fortschritte machen», zeigt sich der 48-Jährige überzeugt. Der BDK traf sich daher auch zwei Tage in Leipzig mit 450 Kollegen aus über zehn Ländern, um über neue Präventionswege zu reden.

Die «sensationellen Erfolge» in Deutschland mit der seit 1998 im Bundeskriminalamt (BKA) eingerichteten Gen-Datenbank wiesen die Richtung, sagte Jansen. Inzwischen könne mit 22 Prozent mehr als jede fünfte DNA-Spur einer in der Datei erfassten Person zugeordnet werden. «Und die Trefferquote steigt ständig», sagte BDK-Vize Wolfgang Bauch aus Brandenburg. Allein im vergangenen Jahr konnten nach BKA-Angaben damit bundesweit 66 Tötungsdelikte und 135 Sexualstraftaten aufgeklärt werden. Fast 270 000 Personen- und über 30 000 Spurendaten stehen derweil in Wiesbaden zur Verfügung. Als Problem bezeichnete Bauch jedoch die Tatsache, dass 260 000 Sätze von Personen freiwillig abgegeben wurden.

Speichelprobe als Standardmaßnahme
Nach Vorstellungen Jansens sollen als Standardmaßnahmen bei der erkennungsdienstlichen Behandlung von Straftätern künftig neben Fingerabdrücken und Lichtbild auch eine Speichelprobe und die Aufnahme in die DNA-Datei möglich sein. Kritikern entgegnete der BDK-Chef: «Wir wollen keinen gläsernen Bürger, es geht auch nicht um den kleinen Ladendieb oder den Raser im Straßenverkehr.» Das gespeicherte Material werde ausschließlich zur Identifizierung des Spurenverursachers genutzt.

Allerdings sollten «Risikotäter», die für weitere schwere Straftaten in Frage kommen, in der Gen-Datenbank gespeichert werden können. Schon heute werden nach BDK-Angaben nur 20 Prozent der erwischten Kriminellen erkennungsdienstlich behandelt. Eine «Massenflut» werde also nicht einsetzen.

Große Vorbehalte gegen DNA-Maßnahmen
Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern lässt derweil noch zu wünschen übrig. Wiederholt appellierte bereits Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) an die Länder, den Aufbau der BKA-Gen-Datenbank zu unterstützen. «Bundesweit gibt es bei den Richtern teils große Vorbehalte gegen DNA-Maßnahmen der Polizei», sagte BDK-Vize Bauch. Während die Justiz in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen oder Berlin nach Experteneinschätzung aufgeschlossen dieser Identifizierungsmöglichkeit gegenübersteht, gibt es in Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern große Vorbehalte.

Der BDK-Vorsitzende sieht in jüngster Zeit aber erste positive Reaktionen bei Datenschützern und Justizministerien. Wenn schon eine europaweite rechtliche Einigung noch Jahre brauchen wird, sollte doch zumindest in Deutschland ein einheitliches Vorgehen gegen die Schwerverbrecher möglich sein, so das Fazit.

16.11.2003 SR Quelle: www.e110.de
 


 

DNA-Spur führte zum Ziel - Vergewaltiger nach sieben Jahren

 

Dortmund (ddp-nrw). Mit Hilfe einer DNA-Spur ist ein mutmaßlicher Vergewaltiger in Dortmund mehr als sieben Jahre nach der Tat überführt worden. Nach Polizeiangaben wurde heute ein 37-Jähriger festgenommen, weil er im April 1996 eine damals 21 Jahre alte Frau in einer Garage überfallen, bedroht und vergewaltigt haben soll. Anhand eines damals sicher gestellten DNA-Rests konnte der Mann nun ermittelt werden. Die Ermittler kamen dem Mann auf die Spur, nachdem von ihm wegen einer anderen Straftat ein genetischer Fingerabdruck genommen worden war. Der 37-Jährige sei von der Festnahme «völlig überrascht» worden und habe die Tat bereits gestanden, hieß es.

 

15.08.2003 ak  Quelle: www.e110.de

 


 

Methoden der DNA-Analyse in der Gerichtsmedizin


Im Lauf der letzten Jahre hat die DNA-Analyse im Bereich der Strafrechtspflege beträchtlich an Bedeutung gewonnen. Mittlerweile werden Delikte wie Einbruch, Raub, Vergewaltigung und Mord mit Hilfe dieser Methode der Spurenanalyse aufgeklärt. Ausdrücke wie „genetischer Fingerabdruck“, „DNA-Profil“ und „DNA-Datenbank“ sind fast täglich in den Medien zu hören bzw zu lesen.

Univ.-Ass. Dr. rer. nat. Christa Nussbaumer

Darüber hinaus machen immer mehr Paare von der Möglichkeit Gebrauch, jegliche Zweifel über die biologische Vaterschaft ihrer Kinder mittels DNA-Vaterschaftsanalyse aus dem Weg zu räumen.


Da jedoch vielen Menschen die Zusammenhänge der verschiedenen Begriffe nicht bekannt sind, soll dieser Beitrag etwas mehr Klarheit in die Diskussion um die DNA-Analyse in der Forensik bringen.

Spurenanalyse einst und jetzt

Bis Ende der 80er-Jahre war es in der Gerichtsmedizin üblich, biologische Spuren mittels serologischer Methoden zu untersuchen. Das bedeutet, dass sowohl an den Tatortspuren als auch am Vergleichsmaterial der Verdächtigen verschiedene Blutmerkmale analysiert und miteinander verglichen wurden. Jedoch reichte aufgrund der geringen Anzahl der möglichen Merkmalsausprägungen (zB Blutgruppe A, B, AB oder 0) die Aussagekraft dieser Untersuchungsmethoden oft nicht aus, um einen Täter zu überführen. Zufällige Übereinstimmungen zwischen Tatortspur und Verdächtigen waren nicht auszuschließen. Mitte der 80er-Jahre wurde die so genannte „DNA-Fingerabdruck-Methode“ (DNA-fingerprinting) entwickelt. Dies war die erste DNA-Methode, die in die forensischen DNA-Labore Eingang fand. Trotz der Vorteile dieser Technologie gegenüber der Untersuchung der Blutmerkmale gab es doch einige wesentliche Nachteile, und es folgte bald darauf eine neue Entwicklung, die zum Durchbruch der DNA-Analyse in der Forensik führte.


Das als DNA-Profiling bekannt gewordene Verfahren nützt die in den 80er-Jahren entwickelte Technologie der Polymerase-Kettenreaktion (PCR). Dabei werden bestimmte Abschnitte der DNA vervielfältigt, wodurch heute auch aus einer winzigen Ausgangsmenge an DNA (weniger als 1 Nanogramm = 1 Millionstel Gramm) ein DNA-Profil erstellt werden kann. Neben der großen Sensitivität sind rasche Durchführbarkeit und große Aussagekraft wesentliche Vorteile der PCR. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein vollständiges DNA-Profil einer bestimmten Person – so, wie es derzeit in Österreich für die DNA-Datenbank erstellt wird – einzigartig ist. Es gibt also keine zweite Person, die das gleiche DNA-Profil zeigt, außer es existiert ein eineiiger Zwilling.

Was versteht man unter DNA-Analyse in der Forensik?

Desoxyribonukleinsäure (DNA) ist in jeder menschlichen Zelle vorhanden. Einer-seits liegt sie im Zellkern als so genannte Kern-DNA in Form von Chromosomen vor. Diese Kern-DNA wird im Allgemeinen für die Erstellung eines DNA-Profils herangezogen. Alle Merkmale derzeit in der Österreichischen DNA-Datenbank des Bundesministeriums für Inneres gespeicherten Merkmale werden aus Kern-DNA gewonnen.


Die Bereiche der DNA, die hier von Interesse sind, werden als „Short Tandem Repeats“ (STRs) bezeichnet und bestehen aus Wiederholungen von bestimmten Basenabfolgen, wobei vier verschiedene Basen als DNA-Bausteine auftreten. Einzelne Individuen unterscheiden sich dadurch voneinander, dass ihre STRs eine unterschiedliche Anzahl von Wiederholungseinheiten aufweisen. Zur Erstellung eines DNA-Profils für die Österreichische DNA-Datenbank werden 10 verschiedene STRs untersucht, wobei jeweils die Anzahl der Wiederholungseinheiten einer DNA-Probe bestimmt und in Form eines Zahlencodes zusammengefasst wird.


Zwei Personen können zufälligerweise in dem einen oder anderen Merkmalsystem (STR-Abschnitt) die gleichen Merkmale aufweisen. Die Wahrscheinlichkeit jedoch, dass es beim Vergleich zweier kompletter DNA-Profile zu einer rein zufälligen Übereinstimmung kommt, ist so gering, dass man davon ausgehen kann, dass jedes Datenbankprofil einzigartig ist.


Eine Sonderform der DNA-Analyse in der Gerichtsmedizin ist die Analyse der mitochondrialen DNA (mt-DNA), auf die hier nicht näher eingegangen werden kann. Der Vorteil dieser Methode liegt in der großen Sensitivität. Dadurch, dass pro Zelle mehr als 1000 mt-DNA-Kopien vorkommen, können auch Materialien wie Knochen, Zähne und Haare, deren Analyse mittels Kern-DNA eventuell kein Ergebnis liefert, erfolgreich untersucht werden. Von Nachteil ist jedoch die geringere Aussagekraft dieser Methode. Da die mt-DNA immer mütterlicherseits vererbt wird, haben alle Menschen, die von der gleichen Mutter abstammen, bezüglich der mt-DNA die gleichen Merkmale. Hier können also keine Einzelindividuen identifiziert werden.

Wie macht man eine DNA-Analyse?

Diese Frage kann hier freilich nur umrisshaft behandelt werden. Grundsätzlich ist zu sagen, dass aus jeglichem biologischen Zellmaterial, sei es Blut, Sperma, Speichel, aber auch aus Hautzellen, DNA gewonnen werden kann. Im ersten und für den Erfolg der Analyse maßgeblichsten Schritt muss die DNA für die Analyse aus den Zellen isoliert und gereinigt werden. Nun können die oben beschriebenen STR-Regionen mittels PCR-Methode vervielfältigt (amplifiziert) werden. Die dabei entstehenden DNA-Fragmente müssen im dritten Schritt aufgetrennt und nachgewiesen werden, um die Längen der Fragmente und damit die Anzahl der vorgefundenen Wiederholungseinheiten zu bestimmen. Diese Auftrennung erfolgt mittels Kapillarelektrophorese, einem sehr sensitiven und schnellen Verfahren, wobei ein hoher Probendurchsatz und teilweise Automatisierung möglich sind.

Was leistet die DNA-Datenbank?

Seit 1997 ist die Österreichische DNA-Datenbank des Bundesministeriums für Inneres in Betrieb. Auch DNA-Daten von Abgängigen und von unbekannten Leichen werden hier gespeichert. Mehrere 1000 Fälle, hauptsächlich Einbrüche, aber auch Raubüberfälle, Vergewaltigungen und etliche Mordfälle, konnten mittlerweile mit Hilfe der Datenbank geklärt werden. Sowohl Tatortspuren von Fällen, bei denen kein Verdächtiger ermittelt werden konnte, als auch Mundhöhlenabstriche von Tätern, die von der Exekutive erkennungsdienstlich behandelt werden, können im DNA-Labor der Gerichtsmedizin untersucht werden. Die erstellten DNA-Profile werden entweder in der DNA-Datenbank abgespeichert. Kommt es zu einem „match“ (Übereinstimmung der Merkmale von zwei Datensätzen), müssen die Proben nochmals nachuntersucht werden, um eventuelle Verwechslungen bei der Spurenbearbeitung ausschließen zu können.

Vaterschaftsuntersuchung

Ein weiteres Arbeitsgebiet der forensischen DNA-Analytik besteht in der Untersuchung von Abstammungen und dabei im Wesentlichen im Vaterschaftsnachweis. Auch hier wird im Normalfall die oben beschriebene Methode der STR-Analyse angewendet. Da jedes Kind einen Chromosomensatz von der Mutter und einen vom Vater aufweist, müssen auch in den STR-Regionen jeweils ein Merkmal von der Mutter und ein Merkmal vom Vater nachweisbar sein. Falls der untersuchte Mann keines der beim Kind vorgefundenen Merkmale des jeweiligen STR-Systems aufweist, kann er nicht der leibliche Vater des Kindes sein und wird ausgeschlossen. Falls jedoch eines der beiden Merkmale des Kindes mit einem der beiden Merkmale des fraglichen Vaters übereinstimmen, kann der betreffende Mann nicht als Vater ausgeschlossen werden. Es wird eine Vaterschaftswahrscheinlichkeit berechnet, die mit meist über 99,99 Prozent sehr hoch liegt.

 


 

Schweiß in der Maske: DNA klärt immer mehr schwere Verbrechen auf

 

Wiesbaden (ddp). Eine abscheuliche Tat erschüttert kurz vor Weihnachten 1995 Deutschland. Eine 20-Jährige wird in einer Regionalbahn zwischen Dresden und Zwickau geknebelt, vergewaltigt und aus dem Zug geworfen. Die Fahnder bleiben trotz intensiver Ermittlungen zunächst erfolglos. Vier Jahre später können sie den Täter jedoch mit dem «genetischen Fingerabdruck» identifizieren. Der Mann saß seit 1996 bereits wegen eines anderen Tötungsdelikts in Baden-Württemberg im Gefängnis und wäre wahrscheinlich ohne diese DNA-Analyse nie überführt worden.

 

Auch hoffnungslose Fälle werden gelöst


Die Zahl der «DNA-Volltreffer» in der Datenbank des Bundeskriminalamtes (BKA) ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Dabei können Ermittler auch immer mehr «hoffnungslose Fälle», die schon Jahrzehnte zurückliegen, lösen. Erst vor wenigen Tagen wurde der Mord an einer 16-Jährigen bei Speyer von vor 16 Jahren aufgeklärt. Jetzt entschlüsselte Spermareste an der Kleidung der Schülerin passten in der Wiesbadener Gendatei, die auch Codes von verurteilten Tätern enthält, auf einen Mann, der bereits 1993 wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes verurteilt worden war.

 

Für die Aufklärung von Verbrechen scheint die DNA-Analyse inzwischen unverzichtbar zu sein. Laut BKA genügen winzige Spuren von Blut, Sperma, Speichel oder Haar am Tatort oder dem Opfer, um einen Tatverdächtigen zweifelsfrei überführen zu können. »Selbst Schweißpartikel in der Sturmmaske eines Bankräubers können den entscheidenden Hinweis geben«, erklärt ein BKA-Sprecher die Ermittlungsmöglichkeiten. Fazit: Das »perfekte Verbrechen« gebe es bestenfalls nur im Film.

 

Aufklärung nach über 30 Jahren


Allein der Wiesbadener Behörde sind bundesweit mehr als 30 spektakuläre Fälle bekannt, die zum Teil drei Jahrzehnte zurückliegen und dank modernster kriminaltechnischer Methoden in den vergangenen fünf Jahren doch noch erfolgreich abgeschlossen werden konnten.

 

Jede vierte bis fünfte Spur, die mit der seit 1998 bestehenden DNA-Datenbank abgeglichen wird, führt heute zu einem Treffer, wie der BKA-Sprecher betont: »Die Erfolgsquote steigt bisher von Quartal zu Quartal um ein halbes Prozent.« In den vergangenen sechs Jahren habe es rund 23 900 Übereinstimmungen gegeben. Dadurch seien fast 17 000 Straftaten, darunter 340 Tötungs- und 820 Sexualdelikte, aufgeklärt worden, in weiteren 6 900 Fällen konnten Spuren zu mindestens zwei Tatorten zugeordnet werden.

 

Gendatei wächst ständig


Und die Gendatei wächst ständig: Mitte Oktober waren dem BKA zufolge DNA-Vergleichsmuster von fast 311 000 Personen und über 63 300 Tatortspuren gespeichert. In rund 19 000 Fällen geht es um Mord und Totschlag, in 62 000 um Sexualdelikte, in 61 000 um Raub und Erpressung sowie in 53 000 um Körperverletzung. Mit 127 000 Daten gehörten die meisten Profile zu Diebstählen, sagt der BKA-Sprecher.

 

Nach Polizeiangaben rollen Kriminalisten derzeit bundesweit Hunderte ungelöste Mordfälle auf, die zum Teil bis zu 30 Jahre zurückliegen. Viele galten bislang unter den Ermittlern als »hoffnungslos«, da nur sehr wenige Spuren vorhanden sind. Doch die Analysemethoden und Techniken werden ständig weiterentwickelt. »Je besser das Material beispielsweise in den Asservatenkammern gelagert ist, um so größer ist die Chance, dass die Kriminaltechniker auch nach vielen Jahren noch Fälle aufklären können», so das BKA.

 

Dabei räumt der Sprecher mit einem in Fernsehkrimis oft gezeigten Klischee auf: «Organische Stoffe wie Hautpartikel halten sich nicht in luftdicht abgeschlossenen Plastik-, sondern am besten in Papiertütchen.

 

03.11.2004 ak  Quelle: www.e110.de