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Ich will leben!
Lies was in dem Laufband steht, dann weißt Du
was ein Baby fühlt, wenn es ermordet wird!
Ich bin ein Junge, und erst 9 Wochen
alt.
Nimm mir bitte nicht die Chance die
Welt da draußen kennen zu lernen.
Die Entwicklung des ungeborenen Kindes: Wann beginnt das menschliche Leben?
Das Leben beginnt, wenn Ei- und Samenzelle verschmelzen, also bei der Zeugung, der Befruchtung der Eizelle. An diesem Tag fängt eine Entwicklung an, die erst mit dem Tod endet. Sie ist fließend. Die Geburt ist nur ein Übergang. Der Mensch entwickelt sich also nicht zum Menschen, sondern als Mensch! Obwohl dieser Mensch noch nicht einmal sichtbar ist, sind bereits Geschlecht, und sogar das voraussichtliche Alter festgelegt.
Das Kind wird schon in den ersten Tagen nach der Nidation (Einnistung) mit dem Stoffwechselkreislauf der Mutter verbunden und somit von der Mutter ernährt. Eine enge Beziehung zwischen den beiden beginnt!
Um den 15. Tag zeigen sich die ersten Blutgefäße. Das Kind ist etwa 1 1/2 mm groß.
Am 18. Tag beginnt das Gehirn zu funktionieren und die weitere Entwicklung zu steuern.
Am 21. Tag beginnt das Herz zu schlagen.
Am 25. Tag sind alle Organe angelegt. Die Organe unterstützen sich gegenseitig in ihrer Entwicklung, d.h. das Wachstum des einen Organs ermöglicht das Wachstum des anderen, welches wiederum des erste fördert, usw. Der Embryo beginnt, an allem, was seiner Mutter widerfährt, teilzuhaben, denn alles, was sie erlebt, zeigt sich im Rhytmus ihres Herzschlags, also in ihrem Kreislauf, und in den Stoffen, die ihr Blut transportiert.
Am 41. Tag kann das Ungeborene Arme und Hände ein bißchen bewegen, bald darauf ist es fähig, die Nabelschnur zu umfassen.
Hier sollte man die Begriffe Embryo und Fötus unterscheiden (was aber nur aus medizinischer Sicht relevant ist, weil ein Mensch immer ein Mensch ist): Embryo ist die Bezeichnung für das Kind in den ersten zwei Lebensmonaten, dann spricht man vom Fötus. Am Ende der embryonalen Zeit (also nach den ersten zwei Lebensmonaten) ist das Kind körperlich schon ganz ausgebildet, wenn auch noch nicht fertig. Alles ist da - von den Zehen, bis zu den Brustwarzen, Augenlidern und dem Scheitel. Und doch ist das Kind erst drei Zentimeter groß. Um den Mund herum spürt es bereits Berührungen, sein Geruchs- und Geschmackssinn entwickeln sich, es beginnt, das süßliche Fruchtwasser mit Genuss zu schlucken.
Ab dem zweiten Monat bremst sich das Wachstum ein. Das Kind käme sonst mit 14 Tonnen auf die Welt (was der Mutter nicht zuzumuten wäre). In der neunten Woche vervollkommnen sich die Fähigkeiten des Kindes: Alle Schmerz - Sensoren sind in Funktion. Es nimmt eindeutig Schmerz wahr. Auf eine zarte Berührung an den Lippen reagiert es mit Bewegungen des ganzen Körpers, die Finger versuchen sich zu schließen, wenn die Handfläche berührt wird, und auf Berührung der Augenlider reagiert es mit Augenrollen. Es beginnt, den Rooting-Reflex (es wendet bei Berührung der Wange den Kopf dem Reiz zu) und verschiedene Gesichtsausdrücke zu lernen.
Ab der zehnten Woche (das Kind ist nun sechs Zentimeter groß) lernt das Ungeborene besonders durch Umwelteinflüsse, die es stark mit seinen Sinnen wahrnimmt. Der Tastsinn entwickelt sich besonders schnell, das Kind fühlt fast am ganzen Körper und es braucht bereits Berührungs-
erlebnisse, damit sein Nervensystem ausgeglichen funktioniert. Es orientiert sich an der Schwerkraft - der Gleichgewichtssinn ist also schon ausgebildet. Er ordnet und gliedert das Gehirn des Kindes. Darum hilft eine Mutter, die
spazierengeht, schaukelt,... dem Kind, klüger zu werden (!). Die vielen Bewegungen, die das Kind jetzt durchführt, sind wichtige Übungen. Es beginnt, es sich richtig gemütlich zu machen und gliedert sein Gehirn weiter, indem es Purzelbäume schlägt.
Das Ungeborene kann die Stirn in Falten legen und die Augenbrauen heben, wenn es durch ihm unangenehme Berührungen gestört wird, das Geschlecht läßt sich erkennen, auch Fingernägel sind schon zu sehen. ðErlebnisse und Gefühle der Mutter wirken sich auf das Kind aus. Auch das Vorspielen von Musik nimmt das Kind wahr, Melodien werden im Unterbewußtsein gespeichert (Versuch: Das Vorspielen von Mozart während der Schwangerschaft erleichtert das spätere Erlernen derselben Lieder z.B. am Klavier).
Es ist jetzt zwischen sechs und acht Zentimeter groß und darf in Österreich ohne Begründung getötet werden!! In der 13. Woche pumpt das kleine Herz 30 Liter Blut pro Tag, und das Kind kann Stoffwechselprobleme der Mutter selbst ausgleichen. Es ist aber machtlos gegen Sauerstoffmangel (z.B. wenn die Mutter raucht oder stark seelisch belastet ist), Gifte (Drogen, Medikamente) und Krankheitskeime. Es ist also auch Aufgabe des Partners, dafür zu sorgen, daß die Mutter möglichst belastungsfrei leben kann.
Ab dem 4. bis 5. Monat kommt es der Mutter vor, als ob das Kind für die Karateweltmeisterschaft üben würde. Fingerabdrücke sind schon eindeutig feststellbar. Im 6. Monat ist das Kind ungefähr ein Kilo schwer und 30 Zentimeter groß. Es erhält noch wichtige Abwehrstoffe aus dem Blut der Mutter. Im 9. Monat erfolgt noch eine kräftige Gewichtszunahme und um den 266. Tag die Geburt.
Hier die verbreitetsten Methoden:
Abtreibung durch Kaiserschnitt.
Diese Abtreibungsmethode gleicht bis zur Durchtrennung der Nabelschnur völlig einem Kaiserschnitt. Nach der Durchtrennung werden die Babys dem Tod überlassen. Alle Babys dieses Alters bewegen sich, sie atmen, und manche schreien sogar. Diese Methode wird bei älteren Babys angewendet, die z. B. aus medizinischen Gründen abgetrieben werden.
Prostaglandin-Hormon-Methode:
Durch Injizierung des Prostaglandin-Hormons wird eine Frühgeburt ausgelöst. Falls das Kind die Frühgeburt überlebt, wird es wie bei der Abtreibung durch Kaiserschnitt dem Tod überlassen. Zitat eines Arztes: Wenn man, wie ich, erlebt hat, daß der intakte, etwa 4 bis 5 cm lange Körper des Ungeborenen ans Tageslicht befördert wird und plötzlich in der Schale vor einem liegt, so weiß man, daß es sich bei diesem Tun um die Tötung eines Menschen handelt. Der Embryo, dem man auch im zweiten und dritten Schwangerschaftsmonat schon deutlich ansieht, daß es ein Menschlein ist ... schlägt für einige Sekunden voller Verzweiflung...mit seinen Gliedern um sich, macht mit dem Mund vergebliche Atmungsversuche, ehe sein eben noch rosiger Körper leichenblaß wird, ein Zittern über ihn geht, sein Herz aufhört zu schlagen und er seine Ärmchen und Beinchen zum letzten Mal ausstreckt.
Abtreibung durch Curettage:
(Achtung: Nicht jede Curettage ist eine Abtreibung!) Das Ungeborene wird mit einem Messer aus der Gebärmutter herausgeschabt. Die Operationsschwester sammelt die Teile des Kindes ein, um festzustellen, ob die Gebärmutter leer ist, damit die Mutter nicht gefährdet wird. Diese Methode wird zwischen der 7. und 12. Woche angewendet.
Abtreibung durch Absaugen:
In die Gebärmutter wird ein kräftiges (=hoher Saugdruck) Saugrohr eingeführt, das den Körper des Kindes zerreißt und absaugt. Der Kopf ist zu groß, er muß vor dem Absaugen mit einer Art Zange zerdrückt werden. (Eine Ultraschallaufnahme dieser Abtreibungsmethode ist in dem Film Der stumme Schrei zu sehen.) Die meisten Abtreibungen werden so durchgeführt.
Abtreibung durch Salzlösung:
Die Fruchtblase wird punktiert, das Fruchtwasser abgelassen, statt dessen eine Salzlösung eingeführt, die das Kind verätzt und meistens tötet. Schließlich wird eine Frühgeburt ausgelöst (meist durch Prostaglandin). Manche der Kinder leben noch. Es gibt sogar Fälle, in denen abgetriebene Kinder noch gerettet werden konnten (z.B. von der Krankenschwester). Partial-Birth-Abortion (Teil-Geburts-Abtreibung)
Frühabtreibung
Abtreibung ist offensichtlich also nicht in Ordnung. Die Frage ist aber, warum?
Weil es schreckliche Bilder sind? Natürlich sind die Bilder schrecklich, aber offensichtlich ist das zuwenig. Weil das Kind Schmerz empfindet? Was dann, wenn es eine Methode gäbe, die dem Kind nicht weh tut? Oder darf ich ein Kind töten, wenn es schläft und nichts bemerkt? Nein, das Schmerzempfinden ist zwar traurig, aber nicht der Grund, der uns von der Abtreibung abhält.
Weil es unmoralisch ist? Es ist unmoralisch, aber darf ich deswegen jemanden sagen, daß er es nicht tun darf? Die Kirche und die Menschenrechte sagen, daß niemandem ein religiöser oder moralischer Akt verboten oder aufgezwungen werden darf. Die Moral kann es also auch nicht sein.
Der Grund ist, daß Abtreibung ungerecht ist. Das Ungeborene ist ein Mensch, und jeder Mensch hat ein Recht auf Leben (z.B. Allg. Erklärung zu den Menschenrechten, Artikel 3). Meine Freiheit hört dort auf, wo die Freiheit des anderen beginnt. Ein Kind abzutreiben ist also eine Ungerechtigkeit, die wir nicht nur ablehnen sondern auch verhindern müssen (genauso wie wir, wenn z.B. ein Mann auf sein Baby einschlägt, dieses zuerst retten und ihm dann erklären müssen, warum es falsch ist, Babies zu schlagen). Gehen wir einen Schritt weiter: Abtreibung ist eine Ungerechtigkeit, weil das Kind ein Mensch ist, der ein Recht auf Leben hat. Der Mensch entsteht bei der Befruchtung, also ist Abtreibung auch abzulehnen, wenn der Mensch noch winzig klein ist.
Achtung: Die Schwangerschaft beginnt, genau definiert, nicht bei der Befruchtung, sondern erst bei der Nidation. Wenn man es genau nimmt, bedeutet Abtreibung das Töten des Kindes generell, Schwangerschaftsabbruch aber nur das Töten des Kindes nach der Einnistung.
Es gibt zwei Kategorien der Frühabtreibung:
Sogenannte Verhütungsmittel, die aber eigentlich auch Frühabtreibungsmittel sind, wie z.B. Spirale und Pille. Die Spirale verhindert die Nidation (Einnistung) des befruchteten Eis im Uterus (Gebärmutter). Der dadurch verursachte Tod des Kindes ist eine Abtreibung. Die Pille hat drei Funktionsweisen: Sie versucht, den Eisprung zu verhindern. Gelingt das nicht, werden die Samen von den Eileitern abgehalten, weil der Zervixschleim durch ein Hormon in der Pille so verdickt wird, daß er die Eingänge verstopft. Gelangen die Samen trotzdem zum Ei und befruchten es, dann versuchen andere Hormone, die Einnistung zu verhindern. Zuerst wird die Gebärmutter davon abgehalten, die Bedingungen für die Nidation zu schaffen, und dann werden die Härchen im Eileiter so verhärtet, daß das Kind nicht mehr rechtzeitig in der Gebärmutter ankommen würde (letzteres nennt man Tubenfaktor). Das Verhindern der Nidation führt, wenn man es genau nimmt zu einem Verhungern und Verdursten des Kindes und ist eine Frühabtreibung. Auch wenn die Pille nicht immer abtreibend wirkt, darf es nicht riskiert werden, denn es geht wiederum um einen Menschen, der in Gefahr ist, getötet zu werden. (Beachte: Jede Pille kann frühabtreibend wirken. Die Unterschiede zwischen den Pillen bestehen in der prozentuellen Verteilung der verschiedenen Wirkungsweisen aufgrund der verschiedenen Hormonzusammensetzungen, aber jede Pille kann frühabtreibend wirken!).
Sogenannte Frühabtreibungsmittel:
(z.B.) RU486 : Zugelassen ist diese Pille in Frankreich, England, Schweden und China. Wirkungsweise: Die in der RU486 enthaltenen Stoffe verdrängen das für das Kind lebensnotwendige Hormon Progesteron der Mutter von den Rezeptoren und veranlassen damit den Körper, zu glauben, daß kein Kind existiert. Der Körper stoppt dann die Ernährung des Kindes, und es verhungert binnen 48 Stunden. Zwei Tage später werden durch Injektion von Prostaglandin Wehen eingeleitet, um das Kind auszutreiben. Nach außen gleicht dieser Vorgang einer künstlichen Fehlgeburt. Diese Art von Abtreibung ist allerdings nicht so unkompliziert, wie es hier klingt : Vier Klinikbesuche sind notwendig, die ganze Prozedur dauert 10 -12 Tage. 1. Tag: Ultraschalluntersuchung, um das Alter des Kindes festzustellen. Es dürfen seit der Empfängnis nur 45 Tage vergangen sein - die Mutter hat also kaum Zeit nachzudenken (meist dauert es ja relativ lange, bis man entdeckt, daß man schwanger ist). 5. Tag: Die Mutter schluckt unter ärztlicher Aufsicht 3 Tabletten (0,6 g RU486) und wird dann, falls sie nicht weiter als eine Stunde von der Klinik entfernt wohnt, entlassen. Bei 55% der Frauen treten Blutungen auf, bei 9% schwere Blutungen und Krämpfe. Für das Kind beginnt mit dem Schlucken der Tabletten ein ca. 48stündiger, qualvoller Todeskampf. Einige Kinder überleben bis zur eingeleiteten Fehlgeburt. Für die Mutter sind diese 48 Stunden eine schwere seelische Belastung: Sie erlebt den Todeskampf ihres Kindes mit, und es gibt kein Zurück mehr, auch wenn sie es noch so sehr bereut. 7/8. Tag: Prostaglandin wird verabreicht, um das meist tote Kind auszutreiben. Die oft auftauchenden krampfartigen Schmerzen werden bei 30% der Frauen mit Opiaten bekämpft, 28% müssen narkotisiert werden. Bei 1% sind Notausschabung und Bluttransfusion erforderlich. Die Austreibung dauert normalerweise 6 Stunden, die Blutung bis zu 12 Tage. 12. Tag: Nachuntersuchung, ev. Ausschabung von Resten. Bei 5% der Frauen werden Infektionen festgestellt. Probleme:Die Versagerquote liegt bei 10 bis 35%!! Bei Kindern, die RU486 überleben, sind Mißbildungen sehr wahrscheinlich! Bei der Austreibung des Kindes kann die Frau durch den großen Blutverlust ernsthaft gefährdet werden. Außerdem können schwere, eitrige Infektionen auftreten. Die Schwangerschaft wird wie eine Krankheit behandelt: mit einer Pille. Die festgesetzte Anwendungsgrenze liegt bei 49 Tagen. Rein biologisch gesehen kann die Pille aber auch später verwendet werden. Ein Mißbrauch ist also nicht nur nicht auszuschließen, sondern auch sehr wahrscheinlich. Außerdem ist es oft nicht einfach, den Empfängniszeitpunkt (und somit das genaue Alter des Kindes) festzustellen.
Im Sept. 1988 wurde RU486 in Frankreich freigegeben. Vier Wochen später zog die Herstellerfirma Roussel Uclaf (= RU) die Pille zurück (wegen dem Sicherheitsrisiko, dem ev. Mißbrauch und dem Druck der Öffentlichkeit). Acht Tage später zwang der französische Gesundheitsminister die Firma per staatlichen Dekret, RU486 weiter zu vertreiben.
Die Folgen der Abtreibung
"Wer abtreibt hat es morgen nicht vergessen." - Susan Stanford
"Alle sagten: 'Laß´ es wegmachen!'. Keiner sagte, daß es mein Kind wäre und daß ich meine Seele, meine Freude und meine Gesundheit verlieren würde." (Zitat einer betroffenen Frau)
Bei einer Abtreibung gibt es zwei Opfer: das Kind und die Mutter!!
a) Körperliche Abtreibungsfolgen:
· Gebärmutterverletzungen, Infektionen, Blutungen
· Verwachsungen im Unterleib
· Unfruchtbarkeit
· Neigung zu Fehl- und Frühgeburten (durch Verletzung des Muskels, der die Gebärmutter verschließt und dem Gewicht eines Babys im sechsten Monat nicht mehr standhalten kann)
· Die Zahl der Eileiterschwangerschaften ist in den letzten Jahren z.B. in Deutschland um 25 % gestiegen! Usw.
· Deutschland: 24000 körperliche Abtreibungsfolgeerscheinungen pro Jahr!!!
b) Post Abortion Syndrome (PAS):
Seelische Folgen sind oft schlimmer! z.B.:
· Depression
· Absterben des Gefühlslebens
· Haß und Ekel gegen Sex
· Wut auf Männer
· Beziehungsstörungen und oft auch Abbruch der Bez.
· Schuldgefühle, usw...
Diese Folgen weiß man aufgrund der Befragung vieler Frauen, die abgetrieben haben und sich zur Befragung bereit erklärten. Nicht alle leiden unter diesen Folgen, manche haben vielleicht auch gar keine, aber viele sprechen nur nicht darüber.
Basierend auf verschiedenen Statistiken:
77% bejahen psych. Spätfolgen
35% geben Depressionen an
4 - 9% sehr schwere Probleme
95% würden nicht mehr abtreiben
76% hätten sich unter pos. Einfluß anders entschieden
( hier müssen wir alle ansetzen und pos. Einfluß sein!)
Abtreibung kann auch als Zeitbombe betrachtet werden. Je mehr Menschen abtreiben, desto mehr 'kaputte' Menschen gibt es, und desto 'kaputter' wird unsere Gesellschaft.
In Deutschland (jetzt auch in Österreich) ist das PAS schon ein bekanntes Thema, es gibt mehrere Selbsthilfegruppen, die aber hoffnungslos überlastet sind.
Was wäre, wenn... -- Abtreibungsgründe und Bedenken
Die folgenden oft erwähnten Umstände in denen Abtreibung, so heisst es, doch erlaubt sein müsse. Mancher der Fälle werden hier nur vereinfacht dargestellt. Die konkrete Situation ist meißt komplexer. Darum sind die folgenden Beispiele Überlegungen die versuchen Prinzipien und Diskussionsgrundlagen darzulegen. Gesundheit:
Was wäre, wenn es hieße die Mutter oder das Kind??
Die Situation ist eine schwierige. Sie kommt zwar durch unsere medizinischen
Möglichkeiten in der westlichen Welt fast nicht mehr vor, die Frage muß jedoch
in diesen wenigen Fällen trotzdem gestellt und beantwortet werden.
Es gibt ethische und moralische Überlegungen, die als Richtlinien genommen
werden können. Das "PDE" (Prinzip des Doppeleffektes) stellt eine solche Lösung
dar. (Eine vereinfachte Erklärung für diese Webseite ist gerade in Arbeit. -
zwischenzeitig bitte eine mail schicken und Erklärung anfordern)
Was wäre, wenn das Kind behindert wäre?
Ist es nicht sehr erschreckend, so eine Auslese zu machen? Du bist behindert, du mußt sterben. Klingt das nicht nach Hitler? Was wird aus unserer Gesellschaft, wenn wir die töten dürfen, die schwächer sind - oder die nicht so intelligent... - oder nicht so schön sind, wenn alles, was nicht perfekt ist, weg muß?
Und die Behinderten, die trotzdem leben, werden immer schmerzlich fühlen, daß sie als weniger wertvoll gesehen werden.
Die pränatale (vorgeburtliche) Diagnostik darf also nur dann angewendet werden,
wenn man dem Baby ernsthaft helfen möchte. Wenn es nur darum geht, es im Falle
einer Krankheit gleich abtreiben zu können, dann sollte man gar nicht erst mit
der Untersuchung anfangen.
(Anmerkung: Ein Arzt im Linzer AKH hat uns gesagt, daß man 'wahrscheinlich behindert' sagt, wenn das Kind zu 0,5% behindert sein wird. Eine Mutter, die das nicht weiß, verzweifelt ist und abtreibt, hat also mit einer Wahrscheinlichkeit von 200 zu 1 ein gesundes Kind getötet!)
Außerdem: Welchen Rat geben Sie einer Familie mit folgender Vergangenheit: Der Vater hat Syphilis, die Mutter Tuberkulose. Sie haben bereits vier Kinder; davon ist das erste blind, das zweite gestorben, das dritte taubstumm und das vierte tuberkulös wie die Mutter. Die Mutter erwartet ein fünftes Kind, die Eltern wären zu einer Abtreibung bereit, wenn Sie ihnen dazu raten...
Sie sind der Meinung, das Kind sollte in diesem Fall abgetrieben werden? - Dann haben Sie soeben beschlossen, Beethoven zu töten...
Was wäre, wenn die Beziehung der Eltern gerade im Scheitern wäre?
Nun, den Eltern wird die Abtreibung nicht helfen, ihre Beziehung zu kitten (u.a. wegen dem PAS). Viele Beziehungen zerbrechen erst richtig durch die Abtreibung. Ein Kind abzutreiben aus Mitleid, weil es mit nur einem Elternteil aufwachsen würde, ist genauso ungerecht. Erstens ist es keine Rechtfertigung für einen Mord, daß jemand 'arm' sei. Zweitens kann man ja nie wissen, wie schlimm es wirklich ist. Oft bringt die gemeinsame Liebe und Sorge für das Kind die Eltern wieder zusammen, und drittens ist es schlimmer, gar nicht leben zu dürfen, als mit einigen Schwierigkeiten aufzuwachsen. Außerdem steht es uns nicht zu, darüber zu urteilen. Kann ich etwa einen Bekannten aus Mitleid im Schlaf umbringen, nur weil er vielleicht Schulden auf der Bank und die Freundin ihn verlassen hat?
Was wäre, wenn die Mutter durch eine Vergewaltigung schwanger geworden wäre?
Zuerst muß man einmal sagen, daß dies besonders selten vorkommt, weil der Körper einer Frau durch Faktoren wie Streß beeinflußt wird. Dadurch kann sich der Eisprung verzögern. Wenn die Frau aber doch schwanger wird, sollte man einige Dinge bedenken. Das eine Unrecht nicht durch ein anderes gut gemacht werden kann. Außerdem muß die Frau dann nicht nur die Vergewaltigung verarbeiten, sondern auch die Abtreibung, was ja eigentlich noch schwieriger ist (wie wir bei den Abtreibungsfolgen gehört haben). Zitat einer betroffenen Frau: Die Vergewaltigung habe ich noch verkraftet, aber die Abtreibung war zuviel.
Oft brechen die Frauen dann erst wirklich zusammen. Weiters, Ungerechtigkeit bleibt Ungerechtigkeit. Die Todesstrafe für das Kind ist doch total fehl am Platze. So sehr mir die vergewaltigte Frau leid tut, so sehr ich sie verstehe - das Kind ist aber der falsche Bestrafte. Viele sagen, daß diese Mütter ihre Kinder nicht lieben können. Vielleicht kommt das manchmal vor, aber ich kenne Mütter, die das Kind zu lieben begannen. Wenn sie das Kind wirklich nicht will, gibt es Lösungen, die für Mutter und Kind gut sind, aber dazu später.
Zum Rest der Abtreibungsgründe (wie z.B. Alter, Geld, Karriere, Bequemlichkeit, usw.)
Hier könnte und sollte noch viel gesagt werden, aber ich möchte dazu nur noch eine grundlegende Überlegung erklären, die eigentlich für alle gilt. Es gibt viele gute Dinge, Güter (nicht nur materiell), z.B. Ehrlichkeit, Sicherheit, Ausbildung, Liebe, Ehre, ein Auto, usw. Diese Güter sind aber verschieden stark 'gut'. Liebe ist z.B. besser als ein Auto. Eine theoretische Ordnung der Güter hat Maslow mit seiner Bedürfnispyramide gemacht: Wenn ich nun etwas aus dem unteren Bereich eines anderen Menschen für etwas aus dem oberen Bereich meiner Pyramide opfere, ist es ungerecht. Ich darf z.B. nicht jemandem sein ganzes Geld wegnehmen, weil ich es zum Studieren brauche. Genausowenig darf ich einem Ungeborenen sein ganzes Leben wegnehmen, weil ich mehr Zeit für meine Karriere brauche.
Geht es aber um Entscheidungen innerhalb derselben Stufe, schaut es ganz anders aus. Gäbe es den Fall 'Mutter oder Kind' (wir wissen ja von vorher, daß es ihn eigentlich nicht gibt), dürfte die Mutter entscheiden, ob sie oder das Kind der Gefahr zu sterben ausgesetzt werden soll. Diese Pyramidenüberlegung läßt sich auf fast alle Abtreibungsgründe anwenden.
Was wäre, wenn jemand aus irgendeinem Grund das Kind nicht behalten will oder kann?
Es gibt überall in Österreich Beratungsstellen, die den Frauen insofern helfen, daß sie ihnen die verschieden Möglichkeiten erklären und sich um alle rechtlichen Angelegenheiten kümmern.
Da gibt es z.B. die Adoption. In Österreich warten mindestens zehn Elternpaare auf ein Neugeborenes, daß zur Adoption freigegeben wird. Nicht nur ihnen, sondern auch dem Kind wird dadurch ein großes Geschenk gemacht: Die Adoptiveltern wünschten sich wahrscheinlich schon lange ein Kind, und das Kind darf leben. Natürlich ist es für die Mutter schwer, ein Kind nach der Geburt herzugeben, aber eigentlich ist es schlimmer, jemanden tot zu wissen, als bei Menschen, die ihn lieben und sich gut um ihn kümmern. Wenn sie es sich überlegt hat und das Kind doch behalten will, ist das auch in Ordnung.
Es gibt auch noch die Möglichkeit der Pflegefamilie, d.h. eine Familie nimmt das Kind eine Zeit lang auf, z.B. bis die Mutter die Ausbildung fertig gemacht hat, oder was auch immer ihr Problem war.
Außerdem gibt es einige Hilfsfonds, wo Mütter oder Schwangere in Not Unterstützung bekommen können. Beratungsstellen können oft Familien vermitteln, wo die Mutter mit dem Kind bleiben kann, bis sich ihr Leben normalisiert hat, usw...All diese Dinge erfährt man an guten Beratungsstellen, z.B. bei der Caritas.
Religiöse Aspekte zur Abtreibung:
Der Katechismus sagt folgendes: "Das menschliche Leben ist vom Augenblick der Empfängnis an absolut zu achten und zu schützen. Schon im ersten Augenblick seines Daseins sind dem menschlichen Wesen die Rechte der Person zuzuerkennen, darunter das unverletzliche Recht jedes unschuldigen Wesens auf das Leben."(Art. 2270)
"...Die Kirche ahndet dieses Vergehen gegen das menschliche Leben mit der Kirchenstrafe der Exkommunikation..."(Art. 2272)
Die Bibel: "Noch ehe ich dich im Mutterleib formte, habe ich dich ausersehen, noch ehe du aus dem Mutterschoß hervorkamst, habe ich dich geheiligt,..."(Jer. 1,5)
Denn du hast mein Inneres geschaffen, mich gewoben im Schoß meiner Mutter. Ich danke dir, daß du mich so wunderbar gestaltet hast. Ich weiß: Staunenswert sind deine Werke. Als ich geformt wurde im Dunkel, kunstvoll gewirkt in den Tiefen der Erde, waren meine Glieder dir nicht verborgen. Deine Augen sahen, wie ich entstand, in deinem Buch war schon alles verzeichnet; meine Tage waren schon gebildet, als noch keiner von ihnen da war. (Ps 139, 13-16)
Anmerkungen zur Strafe (Laun, Das Kind, S. 24-30):
Das Strafgesetz prägt das Rechts- und Unrechtsbewußtsein des Volkes. Zu glauben, man könne das Gesetz abschaffen und darauf warten, "daß sich in den Köpfen und Herzen der Menschen ein Bewußtsein für das Unrecht einer dann nicht mehr strafbaren Handlung entwickle, ist absurd" (A. Wildfeuer). Diese bewußtseinsbildende Kraft existiert unabhängig davon, ob jemals irgendein Täter der Strafe wirklich zugeführt wird oder nicht.
Seite 12
Niemand könnte mehr öffentlich für Abtreibung eintreten, eine Abtreibungsklinik führen, oder (z. B. als Sozialarbeiter) dazu raten. Manche ließen sich durch Strafe abschrecken. Väter könnten ihr Kind leichter retten, wenn es die Mutter abtreiben lassen will. Weiters: Das demokratische Prinzip die Mehrheit entscheidet hat bei allen Fragen, bei denen es um Menschenrechte geht, zu enden. Bestraft wird nicht 'die Frau', sondern 'der Täter'! Leute, die mit Abtreibung Geschäfte machen oder eine Frau unter Druck setzen, damit sie abtreibt, sollen viel strenger bestraft werden als die Frau selbst. z.B. wäre es eine Möglichkeit, daß Frauen, die sich in einer ausweglosen Situation befunden, Hilfe gesucht und keine bekommen haben, nicht bestraft werden. Weihbischof Laun, zum Beispiel, läßt die Frage nach einem Gesetzesentwurf offen, da es "nicht Sache eines juristischen Laien" sei.
Schutzfunktion der Strafe:
Durch die Bestrafung der Abtreibung wird dem Kind Schutz zu teil. Auch die Mutter kann sich hinter dem Gesetz verschanzen, wenn die Umwelt zur Abtreibung drängt. Beispiel: Zitat einer betroffenen Frau: Meine Mutter und mein damaliger Freund haben mich buchstäblich zum Arzt geschleift. Nun ist mein Baby tot! Wer schützt uns Frauen vor Gewalt, wenn wir schwanger werden?
Strafe als Schulderfahrung:
Eine Bestrafung kann der Frau wesentlich bei der Aufarbeitung, die sicherlich wichtig ist (siehe PAS) helfen.
Abtreibung in Österreich - Zahlen.
Es gibt leider keine offiziellen Statistiken, aber die Salzburger Nachrichten berichten von ca. 90.000 Abtreibungen. Das Jugendaufklärungsmagazin Gynnie berichtet von 86.000 Abtreibungen, Frühabtreibungen (siehe Kapitel x) und inoffizielle Abtreibungen miteingerechnet ergibt das eine Zahl von zirka 200.000 Abtreibungen jährlich in Österreich. (vgl. dazu auch Gynnie) Demgegenüber stehen 90 000 Geburten. Dieses Verhältnis stimmt auch ungefähr mit der Schweiz und Deutschland überein, wo ein Ungeborenes (wenn man nur die offiziellen Abtreibungen mit einbezieht ) 62 % Überlebenschance hat. Die Gebärmutter ist also mit Abstand der gefährlichste Platz der Welt. Weltweit wird die Zahl der Abtreibungen auf jährlich 50-60 Mio. geschätzt.
Die gesetzliche Lage in Österreich
Abtreibung wird vom Gesetz "nicht erlaubt oder gebilligt, sondern nur aus dem Bereich des strafrechtserheblichen Unrechts ausgeschieden, wenn sie innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft nach vorhergehender ärztlicher Beratung von einem Arzt vorgenommen wird.
In folgenden Ausnahmen wird Abtreibung bis zur Geburt toleriert:
wenn ernste Gefahr für körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren besteht,
wenn ernste Gefahr besteht, daß das Kind körperlich oder geistig schwer geschädigt sein wird,
wenn die Schwangere zur Zeit der Empfängnis unmündig gewesen ist (dieser Punkt
ist in Europa nur in Österreich!).
Man beachte: Fahrlässige Abtreibung ist nicht strafbar! D.h. der Arzt kann immer sagen, er hätte angenommen, .. Die vom Gesetz verlangte ärztliche Beratung kann sowohl von z.B. einem Zahnarzt, als auch vom abtreibenden Arzt, der an der Abtreibung verdient, vorgenommen werden.
Seit der Einführung der Fristenlösung hat eine starke Bewußtseinsänderung stattgefunden: Als die SPÖ die Fristenlösung durchsetzen wollte, haben fast eine Million Österreicher in einem Volksbegehren dagegen unterschrieben. Trotz des Volksbegehrens und des Widerstands der Kirchen und der Oppositionsparteien konnte die SPÖ am 1.1.1975 die Fristenlösung einführen, da sie die absolute Mehrheit hatte. Würde man heute wieder eine solche Unterschriftenaktion durchführen, so wäre es sicher nicht einfach, eine ebenso hohe Anzahl zu erreichen, da Abtreibung, seit sie, 'erlaubt' ist, auch als nicht mehr verwerflich erscheint.
Weiterführende Literatur:
bes. wichtig: Andreas Laun; "Das Kind. Zur Abtreibung in Österreich heute."
Tatort Station 4: Die Abtreibungsproblematik in Romanform!
zum PAS: Karin Struck; "Ich sehe mein Kind im Traum."
Stephen Schwarz "Abtreibung als philosophisches Problem
u.s.w... - einfach mal ins Büro schauen!
Bitte bei der oben angegebenen Adresse nachschauen!
Zu verschiedenen Themen haben wir sehr interessante Sammlungen von Zeitungsartikeln,...
Filme, Kassetten:
Der stumme Schrei: Der Leiter einer großen amerikanischen Abtreibungsklinik filmte eine Abtreibung mit Ultraschall! Jetzt ist er Abtreibungsgegner und sehr engagiert! Ausräumung einer Schwangerschaft: ab 18 und sehr blutig! Dauer: 10 min. Das Wunderwerk Mensch: Dokumentation.
Es war im zweiten Monat: Spielfilm über die Tochter eines Arztes, der Abtreibungsgegner ist, und die ihr Kind abtreiben läßt; ca. eine Stunde Ungeborene wollen leben: Info über Abtreibung; ca. 30 min
Audiokassetten:
Warum ich keine Antibabypille verschreibe: Statement einer Ärztin
Argumentationsschulung zur Abtreibungsdiskussion
Abtreibung - und dann?: Vortrag von Christa Heinel in Linz
Wolf Jaskulsky - Ein ehemaliger Abtreibungsarzt berichtet bei uns erhältlich
Beratungsstelle für die Aufarbeitung des PAS: EPHATA
Garbergasse 14
1060 Wien
0222 / 597 23 24
Schwangeren-Hilfsfonds: Erzdiözese Wien:
Diözesanhilfsfonds für Schwangere in Notsituationen
Stephansplatz 6/V/6
1011 Wien
0222 / 515 52 / 312