Jedermanns Pflicht - auch die Deine!

 


 

Vom Jahr 2000 zu 2001 ist die Zahl der Fälle von Kindesmissbrauch laut Statistik des Bundesinnenministeriums um drei Prozent zurückgegangen. Das verleitet dazu, dem Problem weniger Aufmerksamkeit zu schenken. Die Fälle der letzten Wochen belehren uns eines Besseren. Seit Jahren stagniert die Zahl der sexuell missbrauchten Kinder auf hohem Niveau: 2001 wurden insgesamt 15.117 Fälle erfasst, darunter einer mit Todesfolge. Darüber hinaus haben Amts- oder Vertrauenspersonen ihre Stellung ausgenutzt und sich an über 1.000 Kindern oder Schutzbefohlenen vergangen. Dies war gegenüber 2000 ein Anstieg um 0,5 Prozent. Kinder sind auf ihrem langen Weg des Erwachsenwerdens neben der elterlichen Liebe und Fürsorge, der Geborgenheit in der Familie auch auf den Schutz, die Aufmerksamkeit und die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen.
Der sexuelle Missbrauch von Kindern geschieht nicht nur durch Fremde, sondern oftmals auch in der Familie, in der Verwandtschaft oder im engeren Bekanntenkreis. Die Tathandlungen sind in ihrer Intensität sehr unterschiedlich ausgeprägt. Sie reichen von verbalen Belästigungen, exhibitionistischen Handlungen bis hin zur Vergewaltigung. Eine besonders schwere Form der sexuellen Ausbeutung ist die Kinderpornografie mit ihrer weltweiten Verbreitung über das Internet. Je enger die Beziehungen zwischen Täter und Opfer sind, je mehr das Machtgefälle zwischen Erwachsenem und Kind ausgenutzt wird, um so nachhaltiger sind die Schäden für die körperliche und seelische Entwicklung des kindlichen Opfers.

Sexueller Missbrauch ist meist kein einmaliger Ausrutscher, die Täter handeln selten spontan, sondern geplant und organisiert. Sie suchen sich auch Berufe oder Freizeitbeschäftigungen aus, bei denen sie Kontakt zu Kindern haben. Manchmal werden Kinder über Jahre hinweg von einer Person missbraucht, wobei sich die Intensität mit zunehmendem Alter des Opfers steigert. Ohne Intervention von außen finden Kinder aus dieser Täter-Opfer-Beziehung keinen Ausweg. Deshalb haben alle Erwachsenen - unabhängig von verwandtschaftlichen Beziehungen oder vom Grad der Bekanntschaft - die Pflicht, hinzusehen und einzuschreiten, um Kinder vor Gewalt und sexueller Ausbeutung zu schützen.

Selbstbewusste Kinder, die gelernt haben, dass ihre Gefühle auch von Erwachsenen respektiert werden müssen, die selbst entscheiden dürfen, was sie zulassen wollen oder nicht, sind besser gegen sexuelle Übergriffe geschützt als Kinder, die verängstigt und in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind.

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