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Bei einem Eintrag bitte immer den betreffenden Artikel erwähnen. Z.B. "Zu Artikel...

Und immer wieder sind es Widerholungstäter...

...die sich des schweren Missbrauchs und des Mordes an Kindern schuldig machen. Z.B., die 13-jährige Stefanie wurde von ihrem Peiniger fünf Wochen lang eingesperrt und auf grausamste Weise gequält und sexuell missbraucht. "Wegsperren für immer, ohne Therapie"! Diese Täter werden bei jeder Gelegenheit wieder schänden und morden. Jeder Politiker der für solche Gesetze zuständig ist macht sich mit strafbar wenn ein Wiederholungstäter noch einmal zuschlägt. Die Täter werden nach ihrer Entlassung unterstützt und gefördert, haben während ihrer Gefangenschaft sogar die Möglichkeit einen Beruf zu erlernen, den Führerschein zu machen etc., während unzählige ehrliche Menschen händeringend nach Arbeit suchen. Selbst ein Startgeld in ihr neues Leben wird von den Steuern, die auch die Eltern eines missbrauchten Kindes zahlen, an die Täter ausgezahlt. Ist das gerecht unseren Kindern gegenüber? Wer schützt unsere Kinder? Wer heilt ihre zerstörten Seelen? Eva-Maria Ursula H.


 

 

21.08.2009 Ta

Sexueller Missbrauch im Kindergarten: Bewährungsstrafe für Erzieher

Erfurt (ddp-lth). Wegen sexuellen Missbrauchs an zwei Kindergartenkindern hat das Landgericht Erfurt einen 39 Jahre alten Pädagogen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem muss sich der Mann einer Sexualtherapie unterziehen. Er hatte am Donnerstag nach anfänglichem Zögern gestanden, im Sommer vergangenen Jahres zwei Jungen im Alter von drei und fünf Jahren während des Mittagsschlafes in einer Erfurter Kindertagesstätte in die Unterhosen gefasst zu haben. Mit seinem Geständnis ersparte er den Opfern eine Aussage vor Gericht.

Die Ermittlungen waren aufgenommen worden, nachdem sich die Kinder ihren Eltern anvertraut hatten. Diese hatten die Polizei verständigt,
woraufhin der Erzieher vorübergehend verhaftet worden war.

Nur «distanzloses Verhalten»
Zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte zunächst beteuert, keines der Kinder missbraucht zu haben. Er räumte jedoch ein, sich distanzlos verhalten zu haben, als er die Jungen beim Einschlafen im Kindergarten am Rücken, dem Bauch, am Po und auch in der Leistengegend gestreichelt habe. Er habe nur seinen Job gemacht, als er die Kinder zur Beruhigung in den Schlaf gestreichelt habe. Schließlich seien sie unruhig gewesen und hätten Zuwendung gebraucht.

«Es war für mich etwas ganz Normales», erklärte er.
Der 39-Jährige verwies darauf, dass sich niemand über seine pädagogische Arbeit beschwert habe. Sogar ein positives Arbeitszeugnis sei ihm in Aussicht gestellt worden, sagte der Erzieher. Seinen Angaben zufolge hätte er ohne dieses Verfahren eine Kindertagesstätte in Erfurt übernehmen sollen. Nun habe er nach Rücksprache mit einer Psychologin und Arbeitsberaterin beschlossen, zukünftig nicht mehr mit Kindern zu arbeiten. Vielmehr möchte er in Zukunft Jugendliche oder Senioren betreuen.

Am Penis berührt.
Belastet wurde der Angeklagte, der bereits einmal wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht stand, in dem Verfahren aber freigesprochen worden war, vom Vater des fünfjährigen Jungen. Er gab an, dass sein Sohn an einem Sommerabend des vorigen Jahres davon berichtete, wie ihn der Erzieher wach gekitzelt habe. Sehr zögerlich habe er dabei davon erzählt, dass der Mann ihn auch an seinem Geschlechtsteil berührt habe.   Das Urteil ist rechtskräftig. Quelle

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VORFÄLLE VERJÄHRT - Missbrauchsverfahren gegen Priester eingestellt

Er soll Internatsschüler sexuell missbraucht haben, aber die Vorfälle sind verjährt: Die Ermittlungen gegen einen Domkapitular im oberfränkischen Bamberg wegen sexuellen Missbrauchs wurden eingestellt. Lesen Sie bitte HIER weiter.

Domkapitular muss nicht vor Gericht ¸¸Leichter" Missbrauch verjährt nach 10 Jahren

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16.02.2009

Kinderschänder auf freiem Fuß
Ein Bericht von Yale Gilbert aus der Kategorie "Kriminalität "

Er gilt weiter als gefährlich und ist dennoch auf freiem Fuß. Ein Dorf in Hessen in Angst. Sextäter Klaus R., 43, lebt in der Gemeinde. Die Grundschule hat Eltern und Kinder sogar offiziell zur Vorsicht gemahnt. Die Kinder sollen nicht alleine zur Toilette oder zum Sekretariat gehen. Eltern sollen ihre Kinder zur Schule begleiten. Klaus R. fühlt sich offenbar ebenfalls nicht unbedingt wohl. Die Freiheit gefällt ihm trotzdem. Aber er versteckt sich, geht nur gebückt durchs Dorf, die langen, schwarzen Haaren fallen übers Gesicht. Ende November wurde er aus der JVA Schwalmstadt entlassen: Neun Jahre saß er im Hochsicherheitstrakt. Laut Experten besteht noch immer Rückfallgefahr. Eltern und Verantwortliche in dem kleinen Ort in Hessen haben Angst. Wird er wieder zuschlagen und sich ein Kind holen? Um sicherzugehen, dass Klaus R. keinem Kind mehr etwas tun kann, wird er von LKA-Fahndern überwacht, bezahlt vom Steuerzahler. Quelle

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13.02.2009

Milde für Missbrauch

Pädophiler Rentner kommt in der Berufung mit Bewährungsstrafe davon

 

Kassel. Im Vorjahr war ein Rentner vom Amtsgericht zu einer Haftstrafe von acht Monaten verurteilt worden, weil er im Hallenbad Süd vor Kindern an seinem Geschlechtsteil herumgespielt hatte. Verteidigung und Staatsanwaltschaft waren danach in Berufung gegangen. Gestern wurde der Fall vor dem Landgericht verhandelt. Dabei ging es lediglich um das Strafmaß.

 

Der 69-Jährige, mehrfacher Großvater, hatte bei der ersten Verhandlung alles zugegeben. Drei Kinder im Alter von acht, zehn und 13 Jahren waren ihm im Schwimmbad begegnet, wo er sich vor ihren Augen entblößt hatte. Der Angeklagte war zu dem Zeitpunkt bereits vorbestraft, weil er im Jahre 2005 Jugendlichen Geld geboten hatte, damit er sie unsittlich berühren darf.

 

Jetzt berichtete er vor dem Landgericht, er habe inzwischen eine Therapie begonnen. Verteidiger Klaus-Uwe Haake verwies darauf, dass sich sein Mandant erfolglos bei einem Therapieprojekt für Pädophile der Charité (Berlin) beworben und danach in Kassel vergeblich einen Therapeuten gesucht habe. Er fand in Göttingen Hilfe, ihm ist nach eigenen Worten bei der Therapie klar geworden, welchen Schaden er bei den Kindern angerichtet hat.

 

Inzwischen halte er sich von Schwimmbädern fern, um nicht erneut der Versuchung zu erliegen. Er wolle die Therapie auch dann fortsetzen und aus eigener Tasche finanzieren, wenn die Krankenkasse dafür nicht mehr aufkommt. Vor der Urteilsverkündung beteuerte der 69-Jährige: "Ich schäme mich" und "Ich bereue es zutiefst".

 

Die 4. Strafkammer des Landgerichts wagte das Experiment, wie es Vorsitzender Richter Wolfgang Löffler bezeichnete, den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen. Löffler nannte das abgemilderte Urteil "die letzte Chance", sollte sich der Angeklagte eine weitere Tat zu Schulden kommen lassen, müsse er mit einer "erheblichen Freiheitsstrafe" rechnen.

 

Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die ein Jahr Haft - zu vier Jahren auf Bewährung - verlangt hatte. Auch bei den Auflagen lag das Gericht weit gehend auf der Linie der Staatsanwaltschaft: 1 500 Euro soll der Angeklagte an das Kasseler Hospiz zahlen, außerdem wurde ihm auferlegt, seine Therapie fortzusetzen.

Die Verteidigung hatte zehn Monate, die zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt werden, gefordert. Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten gestern auf weitere Rechtsmittel. (pas)

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Januar 2009

Ein weiterer Freifahrschein!

Bewährungsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs

 

Wildeshausen·Ganderkesee (rh). Das Jugendschöffengericht Wildeshausen hat gestern einen 23-jährigen Angeklagten aus Ganderkesee wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in einem minder schweren Fall zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und einem Monat verurteilt. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

 

Die Richter bezogen dabei eine Vorstrafe von drei Monaten des Amtsgerichts Delmenhorst ein. Für den gestern verhandelten Fall wiesen die Richter eine Einzelstrafe von einem Jahr aus. Nach Ausschluss der Öffentlichkeit hatten die Richter bei der Vernehmung des Angeklagten sowie einer Polizeibeamtin Sicherheit darüber gewonnen, dass der 23-Jährige am Abend des 21. Februar 2008 mit einem damals 13-jährigen Mädchen einvernehmlich den Geschlechtsverkehr vollzogen hatte. Von dem Alter des Mädchens habe der Angeklagte auch gewusst.

Zu Gunsten des Angeklagten sei man davon ausgegangen, dass die Initiative zu der verbotenen sexuellen Handlung von dem Mädchen entwickelt worden sei. Normalerweise wird der schwere sexuelle Missbrauch eines Kindes nach dem deutschen Strafrecht mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren bedroht. Da der Angeklagte gestern aber nachweisen konnte, dass er an einer psychiatrischen Erkrankung leidet, nahmen die Richter bei ihm vorsichtshalber ohne Einholung eines Gutachtens auch eine verminderte Schuldfähigkeit an. Durch die doppelte Milderungsmöglichkeit von „minder schwerem Fall“ und „verminderter Schuldfähigkeit“ habe die Mindeststrafe nur noch drei Monate betragen.  Quelle

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16.12.2008

Missbrauch: Mildes Urteil

 

Reinhardshagen/kassel. Ein 30-Jähriger, der in Reinhardshagen zwei Jungen sexuell missbraucht hat, wurde gestern vor dem Kasseler Landgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Mann gestand in der Verhandlung , dass er im vergangenen und in diesem Jahr einen heute 14-Jährigen und einen 13-Jährigen unsittlich berührt hat. "Es ist alles so wie es in der Anklage steht", sagte der 30-Jährige. Er habe sich "keine Gedanken gemacht". WEITER

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September 2006

Nothing in This World

 

Paris Hilton als Traum schlafloser Teenie-Nächte. Ist das schon strafbare Verführung Minderjähriger? Nothing in This World - ein Skandal-Clip?

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17.09.2006

Bewährungsstrafe für Kindesmissbrauch nach Geständnis

 

Berlin (ddp-bln). Ein 39-jähriger Mann ist nach einem umfassenden Geständnis wegen sexuellen Missbrauchs von zwei minderjährigen Kindern zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der gelernte Schlosser hatte gestanden, zwei neun- und elfjährige Mädchen zwischen 2002 und 2004 bei Besuchen in seiner Hellersdorfer Wohnung sexuell missbraucht zu haben. Bei den Opfern handelte es sich um Freundinnen der Tochter seiner Lebensgefährtin.

Die Missbrauchstaten seien keine «Bagatellen», aber in der Intensität «eher gering» gewesen, hieß es im Urteil. Dem Gericht zufolge hatte er die Mädchen, die im Zimmer der Ziehtochter übernachteten, unter ihrer Schlafkleidung «angefasst, um sich selbst zu erregen». Der Angeklagte ist zwar geringfügig vorbestraft, aber nicht wegen einschlägiger Delikte. Erheblich strafmildernd wurde sein Geständnis gewertet, wodurch den Missbrauchsopfern eine erneute Vernehmung erspart geblieben war. Quelle: Eduard Zimmermann

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13.07.2006

52-Jähriger wegen Vergewaltigung zu Bewährungsstrafe verurteilt

Quelle: Eduard Zimmermann

Münster (ddp-nrw). Wegen Vergewaltigung der damals 19 Jahre alten Tochter seiner früheren Lebensgefährtin hat das Landgericht Münster einen 52-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Gericht verhängte gegen den Angeklagten außerdem eine Geldbuße in Höhe von 2700 Euro. Der Mann hatte in dem Prozess ein Geständnis abgelegt.

Nach einer gemeinsamen Geburtstagsfeier in Havixbeck, wo der 52-Jährige am 10. August 2004 zusammen mit seiner Lebensgefährtin und deren Tochter die Geburt ihres gemeinsamen Kindes gefeiert hatte, war es zu den sexuellen Übergriffen gekommen. Die Lebensgefährtin war nach dem Vorfall depressiv geworden und hatte sich das Leben genommen.

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04.11.2004

Misshandelter Justin: Eltern freigesprochen

Mangels Beweisen sind die Eltern von Baby Justin im Berufungsprozess um Misshandlungen des Kindes freigesprochen worden. Es sei nicht nachzuweisen, wer von beiden den Jungen vor vier Jahren gepeinigt habe, begründeten die Richter am Landgericht Leipzig ihr Urteil. Darum müsse die Unschuldsvermutung gelten.

In erster Instanz waren die Mutter und ihr Ex-Partner wegen Körperverletzung und Mißhandlung von Schutzbefohlenen zu 17 beziehungsweise 19 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der an einer seltenen Ernährungsstörung leidende Junge war mit einer Schädelfraktur, Prellungen und Knochenbrüchen in die Klinik eingeliefert worden. Quelle: BILD

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2004

USA: Mann verabredete sich mit fiktivem 14-Jährigen zum Sex

 

Ein 52-jähriger Mann aus Punta Gorda (Florida) wurde am Sonntag unter anderem wegen Exhibitionismus vor Minderjährigen festgenommen. So soll er einem verdeckten Polizeibeamten im Internet seine Nacktbilder geschickt und sich mit ihm zum Sex verabredet haben. Der Polizist hatte sich als 14-jähriger Junge ausgegeben. Der Mann wurde einem Gefängnis zugeführt. Die Kaution beläuft sich auf 25.000 US$. - Quelle: www.sptimes.com

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18.03.2004

Popsänger R. Kelly...

 

...muss sich im US-Bundesstaat Florida nun doch nicht wegen Vorwürfen von Kinderpornografie vor Gericht verantworten. Nach US-Medienberichten hat die Staatsanwaltschaft die Anklage fallen gelassen. Ein Richter hatte in der vergangenen Woche das Hauptbelastungsmaterial - Fotos, die den 37-jährigen R&B-Sänger beim Sex mit einer Minderjährigen zeigen - für nicht zulässig erklärt. Die Bilder seien von den Ermittlern illegal erworben worden und damit als Beweismittel untauglich, befand Richter Dennis Maloney. Quelle: BILD

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10.12.2003

"Freifahrschein für Pädokriminelle"


Eine Entscheidung des Münchner Oberlandesgerichts ruft die Vetreter von Missbrauchs-Opfern auf den Plan, die bayerische Jistizministerin protestiert. Der Richter hatte einen Pädophilen aus der Haft entlassen. Begründung: Da die missbrauchten Kinder ohnehin "Verwahrlosungstendenzen" aufwiesen, sei ihnen durch die sexuellen Handlungen kein weiterer Schaden zugefügt worden.

Der Skandal um die Haftentlassung eines Münchner Kinderschänders schlägt nun auch bundesweit Wellen: Der Verein „Gegen Missbrauch“, Betreiber der größten deutschen Internet-Seite zum Thema, verurteilt in Briefen an den Präsidenten des Münchner Oberlandesgerichts (OLG) und an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in aller Schärfe die Entscheidung des Gerichts. Quelle: Süddeutsche Zeitung

Der 64-jährige Ludwig E. war im Oktober des vergangenen Jahres festgenommen worden: Er hatte sich im Münchner Stadtteil Hasenbergl an Frauen aus sozial schwachen Familien herangemacht, sich ihr Vertrauen erschlichen und war so in Kontakt zu den Kindern dieser Frauen gekommen.

Wenn ihm schließlich die Kinder – sie waren zwischen sechs und 13 Jahre alt – zur Beaufsichtigung überlassen wurden, fertigte er in seiner Wohnung pornografische Fotos von ihnen. Eines der Kinder hatte sich seiner Mutter anvertraut, sechs Fälle konnten dem Pädophilen nachgewiesen werden.

Ende März 2003 wurde routinemäßig überprüft, ob die Untersuchungshaft andauern darf – und dabei fand der Richter des OLG jene Begründung, die nun die Gemüter erregt: Die Kinder seien von ihrer sozial schwachen Umgebung sowieso schon geschädigt gewesen.

Hinzu komme, „dass die missbrauchten Kinder durch die angeklagten Vorfälle über ihre bereits ohnehin vorhandene Milieuschädigung hinaus keine erkennbare weitere Schädigung erlitten haben“. Ludwig E. wurde aus der U-Haft entlassen und befindet sich wie berichtet bis heute auf freiem Fuß.

Einen „Freifahrtschein für Pädokriminelle“ nennt Ingo Fock, der Vorsitzende des Vereins „Gegen Missbrauch“, den Beschluss: „Jeder Kinderschänder wird sich in zukünftigen Prozessen darauf berufen.“ Zudem sei die Entscheidung ein Schlag ins Gesicht jener, die sexuellen Missbrauch überlebt haben: „Die Betroffenen haben meistens genug Probleme, sich zu öffnen und jemandem anzuvertrauen. Jetzt sagt ihnen ein Gericht auch noch: Du bist selber schuld.“

Der Verein „Gegen Missbrauch“ beobachtet die Internetforen, in denen sich Pädophile austauschen – auch dort wurde der Vorgang ausführlich diskutiert. „Die haben gestern Party gefeiert“, sagt Ingo Fock und zitiert ein Posting aus einem dieser Foren: „Na endlich hat das mal ein Gericht offiziell festgestellt: Wenn nicht repressiv auf die Sexualität eines Kindes eingewirkt wird, dann können Kinder sogar Interesse und Spaß an derartigen Dingen, selbst mit einem 65-jährigen, haben.“

Ludwig E. wurde im Juni 2003 vom Amtsgericht München zu einer zweijährigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt, blieb aber in Freiheit, weil er gegen das Urteil in Berufung ging. Die Berufungskammer des Landgerichts hob den Spruch im Oktober auf: Das Gericht war der Meinung, es komme statt einer Haftstrafe auch die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt in Frage, nämlich dann, wenn Ludwig E. zum Zeitpunkt der Tat wegen einer „schweren seelischen Abartigkeit“ vermindert schuldfähig gewesen sein sollte.

Diese Unterbringung in der Psychiatrie kann aber das Amtsgericht nicht anordnen, weswegen der Fall demnächst vor einer Jugendschutzkammer des Landgerichts neu verhandelt werden muss.

Warum er einerseits Ludwig E. eventuell für vermindert schuldfähig hält, ihn andererseits weiterhin frei herumlaufen lässt – darauf wusste der zuständige Richter nicht so recht eine Antwort: „Möglicherweise kann hier ein Widerspruch gesehen werden“, sagte er zur SZ.

Mittlerweile hat sich auch das Bayerische Justizministerium in den Fall eingeschaltet: Ministerin Beate Merk erklärte, sie dürfe zwar die Entscheidung eines unabhängigen Gerichts nicht kommentieren: „Ich kann allerdings gut nachvollziehen, dass sich gerade die Opfer von Sexualstraftaten von solchen Formulierungen vor den Kopf gestoßen fühlen.“

Kinder seien, so Merk weiter, „absolut schutzwürdig vor sexuellen Übergriffen, egal aus welchem sozialen Umfeld sie kommen. Hier darf es keine Kinder erster und zweiter Klasse geben!“

Das ist Ingo Fock vom Verein „Gegen Missbrauch entschieden zu weich. In seinem Brief an den Präsidenten des OLG schreibt er: „Wir Opfer von sexuellem Missbrauch haben Lebenslänglich, müssen unter großen Mühen Versuchen weiter zu leben, und die Täter...?

Sollten Sie aber doch Interesse daran haben, sich mit jemanden zu unterhalten, der dies alles erlebt hat, der Ihnen erzählen kann, wie es in unseren Köpfen, unseren Seelen aussieht, bin ich gerne zu einem Gespräch bereit.“

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19.08.2003

Geschunden! Geschlagen! Warum kriegen diese Prügel-Eltern ihr Kind zurück?  Von T. SCHOLTYSECK

 

Halle – Im Zweifel für die Angeklagten, sagte der Richter. Und die brutalen Eltern spazierten als freie Menschen aus dem Gericht. Wie lange kommen sie damit noch durch?

Es ist kaum zu fassen. Ruth P. (23) und Kay H. (31) aus Hohenmölsen (Sachsen-Anhalt) standen wegen schwerster Misshandlung ihres Töchterchens Michelle (3) vor Gericht. Doch statt ins Gefängnis zu kommen – bekamen sie ihr Kind zurück! Jetzt muss der Prozess im Landgericht Halle neu aufgerollt werden.

Die Horror-Akte „Michelle“ macht wütend und traurig.

Das Baby war zehn Wochen alt, als eine Notärztin ihm zum ersten Mal das Leben rettete. Atemstillstand! In der Klinik folgten weitere Notbehandlungen – und die Mediziner erschraken: Michelle hatte eine Rippen-Serienfraktur. Beide Schienenbeine und der linke Unterarm waren gebrochen. Der kleine Körper übersät von Hämatomen und Kratzspuren. Das Zungenband war verletzt, weil ein Löffel viel zu tief in den Mund des Babys gestoßen worden war. Netzhautblutungen. Risse im Genitalbereich. „Diese Verletzungen sind auf das Einführen eines kantigen Gegenstandes zurückzuführen“, heißt es in der Akte.

Vater (Schlachter) und Mutter (Hausfrau) wurde das Sorgerecht entzogen, Michelle kam zu Pflegeeltern.

Im Prozess machten die Eltern dann weder Angaben zur Person noch zur Sache. Deshalb konnte das Landgericht – obwohl von der Schuld überzeugt – nicht klären, wer von den beiden der aktive Täter war. Folge: der Freispruch! Und das Kind musste zurück!

Eine Entscheidung, die niemand begreift. Aber Angela Fohl (39) vom Jugendamt verteidigt sie: „Kind und Eltern werden ständig durch Sozialarbeiter, Ergänzungspfleger und sozialpädagogische Familienhelfer betreut.“

 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil dennoch auf. Jetzt können auch Eltern wegen Kindesmisshandlung verurteilt werden, wenn sie vor Gericht schweigen (BGH 4StR 190/03). Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Neufang (43): „Das Paar hätte allein schon wegen Körperverletzung durch Unterlassen verurteilt werden können. Egal, wer die Verletzungen zugefügt hat – der Partner hätte es unterbinden müssen.“

Der neue Prozess gegen die Horror-Eltern soll noch in diesem Jahr beginnen. Ihnen drohen bis zu zehn Jahre Haft. Quelle: BILD

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19.08.2003

Was die Jugendzeitschrift 'Bravo' rät, ist unverantwortlich

 

Deutsche Lebensrechtler üben heftige Kritik: "Liebesnacht einer 15jährigen mit einem Fremdem als 'spannende Erfahrung' dargestellt" - "Eltern sollten ihren Kindern die 'Bravo'-Lektüre verbieten"

Berlin / München (kath.net/idea/red)
Verantwortungslosigkeit wirft die christliche Lebensrechtsorganisation KALEB (Kooperative Arbeit Leben Ehrfürchtig Bewahren) der Jugendzeitschrift “Bravo” vor. KALEB-Geschäftsführer Walter Schrader (Berlin) nimmt in einem Offenen Brief an Chefredakteur Uli Weissbrod (München) insbesondere Anstoß am “Dr.-Sommer-Team”, das die jugendlichen Leser zu Fragen der Sexualität berät. Es sei nicht zu verantworten, wenn das Team einem 15jährigen Mädchen erkläre, ihre Liebesnacht mit einem wildfremden Mann sei eine “spannende Erfahrung”. Andere Jugendliche würden zu solchen gefährlichen Abenteuern geradezu ermuntert. Anscheinend habe “Bravo” nicht mitbekommen, daß dem Statistischen Bundesamt zufolge die Abtreibungen bei unter 15jährigen zwischen 1996 und 2002 um mehr als das Doppelte von 365 auf 761 pro Jahr gestiegen seien, sagte Schrader gegenüber idea. “Bravo” stelle häufigen Partnerwechsel als “phantasievoll und leidenschaftlich” dar. Der KALEB-Geschäftsführer: “Kein Wort wird dabei verloren über die stete Gefahr einer mit einer Abtreibung endenden ungewollten Schwangerschaft, und der Ansteckung mit Geschlechtskrankheiten und AIDS bei häufigem Partnerwechsel. ”Quelle: www.kath.net

[Artikel gekürzt! Webmaster Eva-Maria Ursula H.]

 

Schrader erwartet von “Bravo” eine Korrektur der fraglichen Auskünfte. KALEB könne Eltern nur davor warnen, ihren Kindern die Lektüre der Zeitschrift zu erlauben. Schrader weiter: “Es ist absurd, daß ausgerechnet solch ein Blatt in einem Verlag erscheint, der von einem bekennenden Christen geleitet wird.” Die wöchentlich in etwa 718.000 Exemplaren verbreitete “Bravo” erscheint im Heinrich-Bauer-Verlag (Hamburg). Der Verleger gehört der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) an, einer theologisch konservativen Freikirche.

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02.06.2003

 

München (AP) Eine 39 Jahre alte Pastorin aus dem nordrhein-westfälischen Solingen soll einen Konfirmanden sexuell missbraucht haben. Das Nachrichtenmagazin «Focus» zitierte den Wuppertaler Oberstaatsanwalt Alfons Grevener mit den Worten, der 14 Jahre alte Junge habe sich seiner Mutter anvertraut. Das Verhältnis sei inzwischen beendet. Die Pastorin bestreite die Vorwürfe, wurde aber dennoch von der Evangelischen Landeskirche Rheinland beurlaubt, wie «Focus» berichtete. Damit sollen «die betroffene Person und die Kirchengemeinde von Spekulationen» entlastet werden, wird ein Sprecher der Landeskirche zitiert.

 

Mit freundlicher Genehmigung:

A.M.Homes, Postfach 3264, 65022 Wiesbaden / Journalist

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VIVA-Text 16.04.2003

Wieder Eklat um t.A.T.u.

 

Yulia und Lena brechen in UK einen Eklat nach dem anderen vom Zaun. Gerade erst bezogen t.A.T.u. öffentliche Haue, weil sie minderjährigen Mädchen Freitix versprachen, wenn sie als kokette Schulmädchen zum Konzert erscheinen. Nun fordern sie 14-jährige auf, ihnen Nacktfotos zu schicken - in diesem Alter sind Russinnen sexuell "volljährig". " Wir suchen die schönsten, coolsten, cleversten, jüngsten Mädchen", so ein Bandsprecher. Kinderschützer: "..ein unverantwortlicher PR-Gag".

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VIVA-Text 12.04.2003

Empörung über t.A.T.u.

 

Da haben sich t.A.T.u. ja ein verfrühtes Osterei ins Nest gelegt: hunderten von Mädchen zwischen 14 und 17 versprechen sie kostenlose Tix für´s Konzert in der Londoner Wembley-Arena, sofern sie sich in knappe Schulmädchenuniformen à la Yulia und Lena zwängen. 
Große Empörung. "So machen sie das Konzert zum Paradies für Pädophile. Ihr Manager sollte gehängt und gevierteilt werden, da er Jugendliche ermuntert, sich als Lustobjekt zu verkleiden", so Kinderschützerin Jane Channing.

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VIVA-Text 28.03.2003

Polanski: nie wieder USA

 

Der frisch gekürte Oskar-Gewinner Roman Polanski wird sich auch zukünftig in den USA vertreten lassen müssen. Der aus Polen stammende Wahlfranzose wurde aufgrund einer Affäre mit einem 13-jährigen Mädchen 1977 angeklagt und als Vergewaltiger verurteilt. Anstatt sich der Justiz auszuliefern floh das Regie-As nach Frankreich ins Exil. Sowie der 69-jährige amerikanischen Boden betrete, klickten die Handschellen, so Steve Cooley, der verantwortliche Bezirksstaatsanwalt von Los Angeles.

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PRO7 - "taff" 31.01.2003

Katie Price wollte ihr Baby mit Alkohol ruhig stellen!

 

Laut Aussage von Ärzten ist Katie Price schuld an der Behinderung ihres kleinen Sohnes, da sie in der Schwangerschaft Alkohol- und Drogenexzesse auslebte. Nun bestellte sie in einer Bar in London ein Glas Sherry, um damit ihr schreiendes Baby ruhig zu stellen, weil es ihr auf die Nerven ging.

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<<< klick So viel zu Kinderarbeit! China: Show-Sonntag -30 Meter über der Einganghalle einer Einkaufspassage in der chinesischen Stadt Ningbo balanciert die 6-jährige Mai Erhaba auf einem Stahlseil. Gebannt verfolgen einige Passanten das waghalsige Kunststück zu Ehren der Nation. Aus Anlass des 57-jährigen Geburtstages der Volksrepublik China wurden vergangenen Sonntag [Okt. 06] überall im Land Spektakel abgehalten. Bildrechte: stern

 

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Die Kinderboxerin - Sechsjährige ernährt mit Kampfsport ihre Familie. Angkana ist gerade einmal sechs Jahre alt, doch um ihre Familie zu ernähren, übt sie eine der härtesten Sportarten der Welt aus: Sie ist Thaiboxerin. Täglich wird sie vom Vater auf ihre Kämpfe getrimmt. Mit bloßem Schienbein drischt sie dabei auf Bambusstämme ein. Noch brutaler als das Training ist jedoch der Kampf selbst.

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400.000 deutsche Männer fliegen Jahr für Jahr in die große weite Welt und wollen nur das eine. *Missio* kämpft seit vielen Jahren gegen Kinderprostitution und Sextourismus. Info

 

 

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